Bestattungsvorsorge
Eine Sterbeversicherung als Sterbevorsorge für den Todesfall ist vor allem für Menschen geeignet, die ihren Lieben kein großes Vermögen hinterlassen können, ihnen aber auch im Tode keine Bürde sein wollen. Die Angebote von Versicherern für eine Vorsorge im Todesfall sind ebenso zahlreich wie verwirrend. Wir haben darum die wichtigsten Aspekte zum Thema Todesfallversicherung übersichtlich zusammengefasst. Unparteiisch und sachlich werden Angebote und Anbieter verglichen und nach praktischen Gesichtspunkten bewertet. Wer sich rechtzeitig zum Erwerb einer entsprechenden Police entschließt, handelt verantwortungsbewusst und kann zu günstigen Konditionen ein Begräbnis zu einem pietätvollen und schönen Ereignis für die Hinterbliebenen gestalten.
Sterbegeldversicherung
Unter einer Sterbeversicherung & Todesfallversicherung versteht man eine meist lebenslängliche Lebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ geringen Versicherungssumme. Die Sterbeversicherung als Vorsorge für den Todesfall soll vor allem die Beerdigungskosten und andere direkt mit dem Tod verbundene Aufwendungen abdecken, um die Hinterbliebenen nicht mit diesen Kosten zu belasten (Bestattungspflicht), aber insbesondere auch um eine angemessene Beerdigung sicher zu stellen, wenn keine Hinterbliebenen vorhanden sind. Die Summen sind zu niedrig, um eine Versorgung der Hinterbliebenen sichern zu können. Sie ist oft Teil einer vertraglich vereinbarten Bestattungsvorsorgeregelung. Solche Sterbeversicherungen wurden früher wegen der kleinen Versicherungssummen auch als Klein-Lebensversicherungen bezeichnet.
Sterbegeldversicherung ist eine Lebensversicherung, welche ausschließlich im Todesfall zur Auszahlung kommt.
Anbieter der Sterbeversicherung & Todesfallversicherung sind fast alle bekannten Versicherer. Es wird auch hier ein Guthaben mit entsprechender Verzinsung angespart, dadurch entsteht ebenfalls ein Rückkaufswert. Regelrecht wird der Ablauf auf das durchschnittlich kaum zu erreichbare 100. Lebensjahr angelegt, deshalb: Versicherung als Vorsorge auf den Todesfall. Die Funktionsweise der Sterbeversicherung ist so, dass der Versicherungsnehmer Beiträge auf ein bestimmtes Endalter, meist der 85. Geburtstag, einzahlt. Frühere Endalter oder Laufzeitbegrenzungen sind verhandelbar. Das heißt, der Versicherungsnehmer zahlt maximal 20 oder 25 Jahre Beiträge. Ist das Endalter oder das Ende der Laufzeit erreicht, besteht die Sterbeversicherung bis zum Tode weiter. Verstirbt der Versicherungsnehmer nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist von 36 bis 48 Monaten, erhalten die Erben die volle Versicherungssumme. Verstirbt er innerhalb der Wartefrist, bekommen die Hinterbliebenen meist nur die bis zu diesem Tage eingezahlten Beiträge zurück. Nachteilig ist die direkte Verbindung zwischen Risikoabsicherung und Ansparen, oft übersteigen die eingezahlten Beiträge die vereinbarte Versicherungssumme, da die Beiträge der Sterbeversicherung bis zum 85. Lebensjahr zu entrichten sind.
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