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Dr. Robert Beier

Unser Anwalt für Erbrecht

echtsanwalt Dr. Robert Beier ist Sozius der auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Beier & Partner. Seit vielen Jahren nimmt sich die Kanzlei der Belange von den Personen an, die rund um das Erbrecht Probleme haben oder diesen vorsorgen wollen. Der Sitz der Kanzlei wurde bewusst im Rhein-Main-Gebiet gewählt. Aufgrund der örtlichen Infrastruktur ist es Herrn Rechtsanwalt Robert Beier und seinen Partnern und Mitarbeitern jeder- zeit möglich, schnell vor Ort bei seinen Mandanten zu sein.

 

Gern stehen wir Ihnen mit unserem Fachwissen bei der Auflösung von Erbengemeinschaften kompetent zur Seite.

Ihre Kosten >>

Auflösung von Erbengemeinschaften

Sie sind Mitglied einer Erbengemeinschaft und wollen diese Gemeinschaft auflösen. Möglicherweise ist sich die Erbengemeinschaft weitestgehend einig und bedarf professioneller Hilfe in speziellen Fragen. Sie können sich auch über einzelne für Sie interessante Themengebiete rechtlich beraten lassen. Hierfür empfehlen wir eine anwaltliche Grundberatung. Diese umfasst ein Beratungsgespräch mit schriftlicher Stellungnahme. Bitte wählen Sie aus:

Mandatsanfrage

Anwaltliche Grundberatung mit schriftlicher Stellungnahme
Preis 295,- Euro (inkl. 19% Mwst.)

Anwaltliche Übernahme der Auflösung einer Erbengemeinschaft:
Es entstehen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese richten sich nach dem Gegenstandswert. Über die konkreten Kosten werden Sie vor Auftragserteilung informiert.

Vertraulichkeitserklärung: Ihre Daten werden ausschließlich zum Versand der E-Mail verwendet und direkt an die Kanzlei Beier & Partner weitergleitet. Die Daten werden nicht an dritte Personen weiter geleitet.

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Straße und Hausnummer:

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Schildern Sie uns Ihren Fall möglichst konkret, damit wir uns
im Vorfeld auf Ihre individuelle Anfrage vorbereiten können:

Dies ist noch keine Mandatsannahme. Eine Mandatsannahme erfolgt ausschließlich durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Anfrage durch unsere Kanzlei.

Rechtsanwälte
Beier & Partner

64625 Bensheim
Lilienthalstraße 26-28
Tel. (06251) 70 55 70
www.beier-partner.de

Anwalt für Erbrecht

Das Testament

Auf die gesetzliche Erbfolge kann der Erblasser durch die Errichtung eines Testaments erheblichen Einfluß nehmen..

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Erbengemeinschaften

Geht die Erbschaft nicht nur auf eine Person als Alleinerbe, sondern auf mehrere Personen über, entsteht eine Erbengemeinschaft. Die Auflösung einer solchen Erbengemeinschaft ist jedes Mal eine Herausforderung..

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Erbfall mit Auslandsbezug

Grundsätzlich findet deutsches Recht Anwendung, wenn der Erb- lasser die deutsche Staatsbürger- schaft hatte. Aber es gibt zahl- reiche Ausnahmen, über die man sich informieren..

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Ihre Kosten

Die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes richten sich regelmäßig nach der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, an welches Rechtsanwälte gebunden sind. Wünschen Sie nur eine Beratung, gilt dieses Gesetz allerdings nicht. Es ist für unsere Kanzlei sehr wichtig, dass unsere Mandanten vor Mandatsauftrag wissen, welche Kosten entstehen. Nur so kann entschieden werden, ob sich eine juristische Maßnahme lohnt. Bei Beratungen arbeiten wir daher entweder mit vorher vereinbarten Honorarpauschalen oder aber es erfolgt eine Abrechnung nach Zeitaufwand. So können Sie stets einen konkreten Kostenrahmen einplanen. Die folgenden Angaben sind eine Orientierung. Abweichungen sind nach vorheriger Absprache möglich. Eine Mandatsannahme erfolgt erst, wenn uns eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht vorliegt und unsere Kanzlei Ihnen die Mandatsannahme schriftlich bestätigt.

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