Das Testament
Das Gut rinnt wie das Blut, sagte man bereits im germanischen Recht. Die gesetzliche Erbfolge ist daher auch von der Verwandtenerbfolge geprägt. Hierauf kann der Erblasser durch die Errichtung eines Testaments erheblichen Einfluss nehmen. Hat der Erblasser ein Testament hinterlassen, mit dem einige Erben benachteiligt werden, beginnt oft eine lange Prozessgeschichte des Streits zwischen den Begünstigten und den Benachteiligten bezüglich der Gültigkeit. Tatsächlich muss der Erblasser bei Errichtung eines Testaments viele Dinge beachten.
Gesetzlich vererben
Sofern Sie Ihr Vermögen denjenigen überlassen wollen, die ohnehin gesetzliche Erben sind, brauchen Sie grundsätzlich kein Berliner Testament errichten. Existiert keine letztwillige Verfügung, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Entspricht diese Ihren Idealvorstellungen der Weitergabe Ihres Vermögens, brauchen Sie nichts weiter zu veranlassen. Natürlich sollten Sie im Vorfeld sorgfältig prüfen lassen, ob tatsächlich Ihr Wille vom Gesetz vollständig und richtig umgesetzt wird und Ihren Vorstellungen im Testament umfassend entspricht.
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Testamentarisch vererben
Sie möchten ein Testament verfassen? Wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge nach Ihrem Tod regeln wollen, stehen Ihnen hierfür unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Die bedeutendste und meist gebrauchte Gestaltungsform einer letztwilligen Verfügung ist das Testament oder auch Berliner Testament. Beachten Sie aber auch die Möglichkeit, durch Erbvertrag oder durch lebzeitige Vermögensnachfolge Teile Ihres Vermögens vermachen zu können.
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Vertraglich vererben (Erbvertrag)
Der Erbvertrag ist eine vertragliche Verfügung von Todes wegen und kann gemäß § 2276 Abs. 1 S. 1 BGB nur vor einem Notar geschlossen werden. Wie beim Testament führt der Erblasser mit Abschluss eines Erbvertrages keine unmittelbare Rechtsänderung herbei. Vielmehr wird die vertragliche Verfügung von Todes wegen erst mit dem Ableben wirksam, so dass der Erblasser auch bei Abschluss eines Erbvertrages grundsätzlich nicht daran gehindert ist, weiterhin über sein Vermögen unter Lebenden zu verfügen.
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Axel Pohlmann
Testamente einfach & korrekt
Wer die Regelung des eigenen Nachlasses individuell bestimmen möchte, muss rechtzeitig vorsorgen. Abgestimmt auf die persönliche Lebenssituation...
Einfluß des Güterrechts
Zunächst ist entscheidend, in welchem Güterstand Sie mit Ihrem Ehegatten leben. Das BGB kennt den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und die beiden Wahlgüterstände Gütergemeinschaft sowie Gütertrennung. Haben die Ehegatten nichts anderes vereinbart, leben sie im gesetzlichen Güterstand. In der Zugewinngemeinschaft wird nur das während der Ehe erarbeitete (nicht aber Schenkungen, Lottogewinne, Erbschaften) Vermögen geteilt.
Sie möchten ein Testament verfassen und wollen Ihr Vermögen, Haus, Immobilie sowie Geld oder Aktien vererben. Unser Anwalt berät Sie wie man Immobilien, Grundstücke und die Lebensversicherung richtig vererbt. Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Anwalt und Rechtsanwalt bei der Verfassung eines Berliner Testament zur Verfügung.
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- § Erben und Vererben
- § Erbschaftssteuer
- § Nachlassverwaltung
- § Stiftungsrecht
Informationen zum Thema
Testament-verfassen.de
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