Internationales Erbrecht
Die Welt rückt zusammen. Es ist schon lange nichts außergewöhnliches, wenn sich das Vermögen, Erbe oder die Erbschaft im Ausland befinden. Egal ob spanische Finka, Schweizer Bankkonto oder der Aufenthalt des Erben in den Vereinigten Staaten, Spanien, Italien oder Frankreich - die Erbfolge hat einen internationalen Bezug und wird entsprechend vom Nachlassgericht geprüft. Den Erben drohen insbesondere Doppelbesteuerung und Verfristung durch ausländische, unbekannte Rechtsvorschriften.
Erbfall mit Auslandsbezug
Grundsätzlich findet deutsches Recht Anwendung, wenn der Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit hatte. Von diesem Grundsatz gibt es zahlreiche Ausnahmen (vgl. Art. 3 Abs. 3 EGBGB), über die man sich informieren sollte, sofern der Erbfall einen Auslandsbezug hat (letzter Wohnort im Ausland, ausländisches Nachlassvermögen, ausländischer Ehegatte des Erblassers o.ä.).
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Einfluß des Güterrechts bei Auslandsbezug
Durch eine frühzeitige Planung der Erbschaft können unliebsame Überraschungen für Abkömmlinge, Ehepartner und andere im Testament Bedachte vermieden werden. Sofern Sie Ihren Angehörigen eine Erbschaft vermachen möchten, die sich im Ausland befindet, oder als Erbe Vermögen in Spanien, Italien, Frankreich oder im weiteren Ausland zugesprochen bekommen haben, stehen wir Ihnen mit unserem Rechtsanwalt als Beratung gerne zur Seite.
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Sigrid Born und Nicole Würth
Erben, vererben und vermachen
Wer kein Testament macht, der lässt seine Erben oft mit einer Fülle von Problemen allein. Deshalb ist es ratsam, schon rechtzeitig zu regeln, ...
- § Erben und Vererben
- § Erbschaftssteuer
- § Nachlassverwaltung
- § Stiftungsrecht
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