Unternehmensnachfolge
Der Tod eines Unternehmers führt oft zu einer erheblichen Krise des Unternehmens, die sogar dessen Existenz bedrohen kann. Nicht nur, dass der Wegfall der bisherigen Unternehmerpersönlichkeit zu einem tiefen Einschnitt in die Führung des Unternehmens führt. Hinzu kommen finanzielle Belastungen, wenn z.B. die Pflichtteilsberechtigten unmittelbar die Auszahlung ihrer Ansprüche in bar einfordern. Hierdurch kann es zu kaum überwindbaren Liquiditätsengpässen kommen. Bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche der Unternehmensnachfolge ist im Übrigen der Verkehrswert und nicht der Buchwert Berechnungsgrundlage (vgl. § 2311 BGB).
Ein schwacher Trost und eine kleine Hilfe für die Unternehmensnachfolge ist, dass die aktuelle Erbschaftsreform die Stundungsmöglichkeiten des oder der Erben auf Auszahlung von Pflichtteilsansprüchen etwas erleichtert hat.
Der Wert des Betriebsvermögens ist grundsätzlich bei der Unternehmensnachfolge zu schätzen. Dies führt oftmals zu erheblichem Konfliktpotential. Daher wird vielfach durch sog. Buchwertklauseln in Gesellschaftsverträgen versucht, die Pflichtteilsberechtigten auf den Buchwert zu verweisen. Ob eine solche Vereinbarung wirksam ist oder einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter darstellt, ist bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt. Von der Verwendung von Buchwertklauseln kann daher nicht vollumfänglich abgeraten werden. Allerdings sind sie auch kein sicheres Mittel, um eine Unternehmensnachfolge sicher zu planen.
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Die erfolgreiche Unternehmensnachfolge
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Der Wert des Betriebsvermögens ist grundsätzlich bei der Unternehmensnachfolge zu schätzen. Dies führt oftmals zu erheblichem Konfliktpotential. Daher wird vielfach durch sog. Buchwertklauseln in Gesellschaftsverträgen versucht, die Pflichtteilsberechtigten auf den Buchwert zu verweisen. Ob eine solche Vereinbarung wirksam ist oder einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter darstellt, ist bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt. Von der Verwendung von Buchwertklauseln kann daher nicht vollumfänglich abgeraten werden. Allerdings sind sie auch kein sicheres Mittel, um eine Unternehmensnachfolge sicher zu planen.
Trotz intensiver Bemühungen ist es uns nicht gelungen, Ihnen für diesen Fragenkomplex ein Muster oder eine Checkliste anzubieten. Die Unternehmensnachfolge sollte nach Meinung der uns beratenden Experten stets von einem Fachmann individuell geplant und durchgeführt werden. Am Besten Sie Fragen einen spezialisierten Rechtsanwalt, der Sie unabhängig berät. Immer wieder betätigen sich gerne Banken als Berater auf dem Feld der Unternehmensnachfolge. Sofern Sie sich von Ihrer Hausbank beraten lassen, müssen Sie stets im Hinterkopf haben, dass diese zunächst ihr eigenes Geschäft betrachtet und dann erst Ihre persönlichen Probleme und Wünsche beachtet.
- § Erben und Vererben
- § Erbschaftssteuer
- § Nachlassverwaltung
- § Stiftungsrecht
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