
Das Nachlassgericht in Oldenburg
In Oldenburg ist das Nachlassgericht die gerichtliche Instanz, die die korrekte Ausführung des geltenden Erbschaftsrechts durchsetzt und kontrolliert. In Oldenburg übernimmt das Amtsgericht stets die Aufgaben des Nachlassgerichts, wobei sich die Zuständigkeit eines entsprechenden Gerichts durch den letzten Wohnort des Erblassers ergibt. Sämtliche Aufgaben und Zuständigkeiten eines Nachlassgerichts werden im Bürgerlichen Gesetzbuch detailliert geregelt, wobei zu beachten gilt, dass ein Nachlassgericht stets dem Gesetz zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt.
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Informationen zur Stadt Oldenburg
Wir möchten Ihnen Informationen rund um die Stadt Oldenburg mitteilen.
Oldenburg ist eine kreisfreie Stadt in Niedersachsen. Nach der Hauptsatzung der Stadt lautet ihr Name Oldenburg (Oldb). Das Statistische Bundesamt führt sie unter dem Namen Oldenburg (Oldenburg). Die Universitätsstadt und ehemalige Residenzstadt (bzw. Hauptstadt) der Grafschaft, des Herzogtums, des Großherzogtums, des Freistaates und des Landes Oldenburg (daher auch der Zusatz (Oldb) im Namen der Stadt) ist mit 160.000 Einwohnern nach Hannover, Braunschweig und Osnabrück die viertgrößte Stadt sowie eines der Oberzentren des Landes Niedersachsen. Oldenburg war bis zum 31. Dezember 2004 Sitz des Regierungsbezirks Weser-Ems. Er wurde mit diesem Datum; wie auch alle anderen Regierungsbezirke in Niedersachsen; aufgelöst. Seitdem ist Oldenburg Sitz einer Regierungsvertretung des Landes Niedersachsen. Die Einwohnerzahl der Stadt überschritt 1945 die Großstadt-Grenze von 100.000 Einwohnern.
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