
Ablaufplanung im Todesfall | Checkliste Sterbefall
Unmittelbar nach Todesfall einer geliebten Person müssen dessen/deren nächste Verwandte neben ihrer Trauer eine Vielzahl von Aufgaben und Formalitäten bewältigen. Es kommt vor, dass Menschen, vom Schmerz überwältigt sind und sich außerstande fühlen, mit Ämtern, Behörden, Versicherungen, Notaren, Friedhofsverwaltungen und Bestattungsunternehmen gleichzeitig zu verhandeln. Gerade wenn es sich um einen unerwarteten Sterbefall handeln sollte für den keine Bestattungsvorsorge getroffen wurde, braucht man praktischen und kompetenten Rat. Dabei geht es nicht nur um eine würdevolle Bestattung und einen schönen Nachruf. Oft stehen das finanzielle Fortbestehen und die Existenz der Hinterbliebenen nach dem Tod auf dem Spiel. Wir haben die wesentlichen Schritte, welche bei einem Sterbefall & Todesfall unternommen werden sollten, übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Ablaufplanung im Todesfall | Checkliste Sterbefall
Totenschein
Abschiednahme
Sterbeurkunde
Wahl eines Bestattungsinstitutes
Überführung
Testament
Art der der Bestattung
Letzte Ruhestätte
Trauerfeier
Blumenschmuck
Die Traueranzeige
Die persönliche Abschiedsfeier
Lebensversicherung
Hinterbliebenenrente
Laufende Verträge
Für eine würdige Bestattung eines geliebten Menschen als letzte Möglichkeit der Ehrerbietung ist eine Vielzahl von Formalitäten nach dem Todesfall und Sterbefall zu erledigen:
Totenschein
Erstellung durch einen Arzt
AbschiednahmeMit engen Angehörigen oder auch mit Hilfe von engen Freunden
SterbeurkundeBeantragung erfolgt mit Totenschein einen Tag nach dem Todesfall beim örtlichem Standesamt. Für die o.a. Beantragung sind u.a. erforderlich:
Ledige: GeburtsurkundeVerheiratete: Heiratsurkunde (Familienstammbuch)
Geschiedene: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
Verwitwete: Heiratsurkunde (Familienstammbuch) und Sterbeurkunde des bereits
verstorbenen Ehepartners
Nach Prüfung des eventuellen Vorhandenseins eines zu Lebzeiten durch den Verstorbenen abgeschlossenen Bestattungsvorsorgevertrages erfolgt die Wahl eines Bestattungsinstitutes. Gibt es keinen derartigen Vertrag, obliegen die Wahl und die Festlegung der weiteren Abläufe der Abschiedsfeier unter Berücksichtigung der Wünsche des Verstorbenen ausschließlich den Angehörigen oder Freunden. Die Einholung von Angeboten nach dem Todesfall & Sterbefall ist üblich und durchaus nicht pietätlos. Das gewählte Unternehmen regelt alle behördlichen Formalitäten nach dem Tod.
Überführung24 bis 36 Stunden nach Eintritt des Todesfall muss der Verstorbene in ein Leichenhalle oder bei einem Bestatter überführt sein. Eine Aufbahrung ist zu Hause bis zu zwei Tagen bei Nichtvorlage einer meldepflichtigen Krankheit möglich. Die Beerdigung muss entsprechend den Bestimmungen eines jeden Bundeslandes, jedoch spätestens nach 5 bis 12 Tagen, erfolgen. Für eine Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung bleiben bis zu sechs Wochen Zeit. Frühester Termin für eine Beisetzung nach dem Sterbefall ist 24 Stunden nach Ausstellung des Totenscheines.
Ein vorgefundenes Testament ist nach dem Todesfall unverzüglich dem Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen zu übergeben. Ist kein Testament vorhanden, so gilt die gesetzliche Erbfolge.
Art der der BestattungHat der Verstorbene diesbezüglich keinen konkreten Wunsch geäußert, kommen Erd- oder Feuerbestattung nach dem Sterbefall und Tod in Frage. Anders als bei einer Erdbestattung muss bei einer Feuerbestattung dem Krematorium eine Willenserklärung des Verstorbenen oder der nächsten Angehörigen vorliegen. Vor der Einäscherung ist eine zweite Leichenschau durch den Amtsarzt vorgeschrieben. Eine Seebestattung muss beim Standesamt mit formlosem schriftlichem Antrag beantragt und behördlich genehmigt werden.
Letzte RuhestätteIn Deutschland herrscht nach dem Todesfall Friedhofszwang, Beisetzungen dürfen nur auf öffentlichen Friedhöfen erfolgen. Die Auswahl der Grabstelle übernimmt auch der Bestatter, ratsam ist es aber, dies als Hinterbliebener selbst zu tun. So ist es auch mit Einschränkunken möglich, auf gelegentlich Äußerungen oder konkrete Wünsche des Verstorbenen hinsichtlich seiner letzten Ruhestätte eingehen zu können. Ein Grab unter einer einem seiner geliebten Bäume oder an einem Hang mit dem Blick auf seine geliebte Heimatstadt können bei einem Friedhofsbesuch eine enge geistige Verbindung zwischen dem Verstorbenen und den Hinterbliebenen auch nach dem Tod herstellen.
TrauerfeierDen Termin legt die Friedhofsverwaltung in Abstimmung mit den Hinterbliebenen oder dem Bestatter fest. Der Organisation der Trauerfeier als letzte Ehrerbietung kommt eine große Bedeutung zu. Es ist zwischen weltlichem oder kirchlichem Ritual zu unterscheiden. Dementsprechend ist die Trauerfeier mit dem Trauerredner oder dem evangelischen oder katholischem Pfarre entsprechend gründlich vorzubereiten. Die Gestaltung der Abschiedsfeier obliegt grundsätzlich den Hinterbliebenen, wobei stets die Wüsche des Verstorbenen Vorrang haben.
BlumenschmuckBlumenschmuck ist eine Zeichen der Verehrung, aber auch hier gilt: weniger ist mehr. Hier berät am besten das persönliche Blumengeschäft. Im Sinne des Verstorbenen kann auch statt Blumen für eine gemeinnützige gesellschaftliche Organisation gespendet werden.
(Linktipp: Trauerfloristik.org)
Die TraueranzeigeNach feststehen aller Termine erfolgt die Traueranzeige in einer der Tageszeitungen oder mittels Trauerbriefen. Auch dies übernimmt der Bestatter, aber nach Möglichkeit sollte dies von Angehörigen selbst übernommen werden. Gerne können Sie diese auf unseren Seiten www.stilvolle-todesanzeigen.de selber gestelten. Alternativ gibt es die Möglichkeit z.B. unter Todesanzeigen-Online im Internet eine entsprechende Anzeige aufzugeben.
Die persönliche AbschiedsfeierNach alter Tradition wird nach der öffentlichen schmerzlichen Verabschiedung noch in kleiner Rund mit engen Angehörigen und Freunden zu einem kleinen Essen in einem örtlichen Gasthaus geladen. Die Einladung hierzu erfolgt üblicherweise noch nach der Trauerfeier. Auch hier ist weniger mehr- es kommt auf die Runde derer an, die sich zusammenfinden.
LebensversicherungBei bestehender Lebens- oder Unfallversicherung sind diese innerhalb 24 Stunden über den Todesfall & Sterbefall des verstorbenen schriftlich zu informieren. Dies gilt ebenso für die gesetzliche Krankenverssicherung, mitversicherte Familienmitglieder sind nur noch einen Monat mitversichert.
HinterbliebenenrenteDie Witwen- oder Hinterbliebenenrente ist unverzüglich beim zuständigen Versorgungsamt zu beantragen. In den ersten drei Monaten nach Eintritt des Todesfall erhält der Hinterbliebene eine Hinterbliebenenrente in Höhe der gesetzlichen Altersrente, welche dem Verstorbenen zugestanden hätte. Hat der Verstorbene bereits eine gesetzliche Rente erhalten, kann der Hinterbliebene Ehepartner beim Rentenservice der Deutschen Post eine Auszahlung des „Sterbevierteljahres“ beantragen, die Auszahlung der ersten drei Monatsrenten erfolgt dann unverzüglich.
Laufende VerträgeAlle laufenden Verträge und Mitgliedschaften in Verbänden oder Vereinen sind auf erforderliche Weiterführung oder Kündigung zu prüfen, dies ist dringend mit Familienangehörigen oder Freunden zu besprechen. Eine aus Unwissenheit zu schnell vorgenommene Kündigung kann unter umständen unangenehme Folgen haben. Bei Umschreibung von Bankkonten ist der Erbschein erforderlich. Bei Kündigung eines Wohnungsmietvertrages ist zu beachten, dass Ehe und Lebenspartner das Recht haben, das Mietverhältnis nach dem Sterbefall zu Vertragskonditionen weiter zu führen.
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