Das Erbrecht ist ein Schwerpunkt der Kanzlei. Wir beraten Sie notariell bei der Gestaltung von Testamenten, Erb- und Überlassungsverträgen. Daneben umfasst unsere Tätigkeit die Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche aus Testament, Vermächtnis oder aus den gesetzlichem Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsrecht.
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