Erfolgreich abgeschlossener Fachanwaltslehrgang im Erbrecht, seit 2003 zertifizierter Testamentsvollstrecker DVEV (= Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge) Nachlasspfleger (WF). Anwalt seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Erbrechtlichen Beratung, sowohl was die Beratung im Zusammenhang mit der Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testamente) als auch die Beratung im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung, Immobilienbe- und Verwertung im Erbgang und Nachlassverwaltung bzw. Auseinadersetzung betrifft. Erforderlichenfalls erfolgt enge Kooperation mit dem Steuerberatungsbüro im Hause was ggf. diffizile Fragen des Erbschaftssteuerrechts betrifft. Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis …
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