Als Fachanwalt für Erbrecht stehe ich Ihnen in allen Fragen zum Erbrecht, aber auch bei der Planung Ihrer Nachfolgeregelungen, bei Fragen zu Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügung zur Verfügung. Ebenso bei der Geltendmachung oder Abwehr, bzw. Reduzierung, etwaiger Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche.
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