Wir sind beratend und bei gerichtlichen Verfahren im Bereich des Erbrechts tätig: Nachfolgeplanung (lebzeitige Übertragung, Testamentsgestaltung), Vorsorgeplanung (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht), Durchsetzung oder Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen (z.B. Pflichtteilsanspruch, Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) und Testamentsvollstreckung.
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