Als langjährig in Quickborn tätiger Rechtsanwalt und Notar gehört das Erbrecht zu meinen wichtigsten Tätigkeitsfeldern. Als Notar entwerfe und beurkunde ich Ihre Testamente, Erbverträge und Erbscheinsanträge, Als Anwalt berate und vertrete ich Sie in Nachlassangelegenheiten, insbesondere bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
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