Wir beraten Sie bei der Erbfallplanung, wie z.B. der Testamentsgestaltung, der Abfassung von Erbverträgen sowie der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge. Bei bereits Erbfällen beraten und vertreten wir Sie auch vor Gericht wie z.B. bei der Erbauseinandersetzung, der Geltendmachung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen sowie bei deren Abwehr.
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