Die Friedhofsverwaltung in Rodgau - Zuständig ist die Stadtverwaltung in Rodgau
Welche Aufgaben umfasst die Arbeit der städtischen Friedhofsverwaltung von Rodgau auf den städtischen Friedhöfen?
Die städtischen Friedhöfe von Rodgau werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pflege der Friedhöfe sowie den Betrieb der Trauerhallen und Friedhofskapellen. Die Friedhöfe sind nicht nur die letzte Ruhestätte des Menschen, sondern auch bedeutende Grünanlagen, die es zu erhalten gilt. Eine große Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tragen dafür Sorge, dass die Bestattungen reibungslos ablaufen, Anträge fristgerecht bearbeitet werden und die Friedhöfe stets gepflegt sind. Beigesetzt werden sowohl Särge als auch Urnen. Von Reihengrabstellen über Urnengräber bis hin zu Familiengrabanlagen steht Angehörigen eine große Auswahl an Bestattungsarten und -orten auf den Friedhöfen in Rodgau frei.
Sie erreichen die Friedhofsverwaltung und deren Mitarbeiter Mo, Mi, Fr 8.00-12.00 Uhr; Di, Do 08.00-11.30 Uhr und 14.00-17.30; sowie Sa 09.00-11.00. Diese ist für insgesamt 7 Friedhöfe im Verwaltungsbezirk Rodgau zuständig. Anträge zum Erwerb eines Grabnutzungsrechtes sowie zum Aufbau eines Grabsteines sind in der Regel schriftlich einzureichen und bedürfen einer Genehmigung und Freigabe des Friedhofsamtes. Die Kosten für die Grabnutzungsrechte von Gräbern auf den Friedhöfen in Rodgau richten sich nach der Nutzungszeit und der Grabart, die durch die Angehörigen ausgewählt wird. Grundsätzlich ist bei kleinen Urnengräbern mit den geringsten Kosten zu rechnen, wobei im Gegensatz dazu die Kosten für große Familiengräber und Gruften am höchsten zu Buche schlagen. Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ergibt sich für das Reihengrab ein Preis von 911 Euro und für das Urnengrab sind es zwischen 791 und 1.707 Euro. Ein pflegefreies Baumgrab kostet 55 Euro pro Jahr und Stelle.
Die Friedofsverwaltung der Stadt Rodgau ist zuständig für die folgenden Friedhöfe in und in der Umgebung von Rodgau:
- Friedhof Weiskirchen, Hauptstraße 120
- Friedhof Hainhausen, Alfred-Delp-Straße 14
- Waldfriedhof Jügesheim, Am Wasserturm 8-10
- Alter Friedhof Jügesheim, Weiskircher Straße 51
- Friedhof Dudenhofen, Mainzer Straße 1
- Alter Friedhof Nieder-Roden, Friedensstraße 2
- Neuer Friedhof Nieder-Roden, Römerstraße 19
Die Friedhöfe sind geöffnet:
Oktober: 08:00 Uhr – 19:00 Uhr
November – Februar: 08:00 – 17:00 Uhr
März – Mai und September: 07:00 Uhr – 20:00 Uhr
Juni – August: 07:00 – 21:00 Uhr
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Weitere Angaben zu Preisen & Kosten für Urnen-, Einzel- und Doppelgrabsteine finden Sie im Katalog. Fordern Sie ein unverbindliches Grabstein Komplettangebot an. Die Preise beinhalten das Einreichen bei der städtischen der Friedhofsverwaltung und den Aufbau auf den Friedhöfen in Rodgau & Umgebung.
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FAQ - Fragen und Antworten
Wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Bestattung
Die Friedofsverwaltung der Stadt Rodgau ist zuständig für die folgenden Friedhöfe in und in der Umgebung von Rodgau:
- Friedhof Weiskirchen, Hauptstraße 120
- Friedhof Hainhausen, Alfred-Delp-Straße 14
- Waldfriedhof Jügesheim, Am Wasserturm 8-10
- Alter Friedhof Jügesheim, Weiskircher Straße 51
- Friedhof Dudenhofen, Mainzer Straße 1
- Alter Friedhof Nieder-Roden, Friedensstraße 2
- Neuer Friedhof Nieder-Roden, Römerstraße 19
Bestattungsanfragen, Anfragen zur Grabmalgenehmigungen und sonstige Fragen rund um diese Friedhöfe richten Sie bitte an die Stadtwerke Rodgau in der Hans-Böckler-Str. 1 in Rodgau.
Die Gräber der Friedhöfe der Stadt Rodgau werden grundsätzlich in Gräber in allgemeiner und besonderer Lage unterteilt. Darüber hinaus gibt es Reihengrabstätten, Urnengrabstätten, Wahlgrabstätten, Pflegefreie Gemeinschaftsgrabstätten, Pflegeleichte Rasengrabstätten, Muslimische Grabfelder, einen Garten für Sternenkinder (Grabfeld für früh- und totgeborene Kinder) und Baumgräber.
Öffnen und Schließen eines Erdgrabes zur Ausgrabung einer Leiche
- Beisetzungsgebühren (Grundgebühr Tätigkeit der Verwaltung, Öffnen des Grabes, Schließen des Grabes)
- Sarggrabstätten: zwischen 133,00 € und 1.725,00 €
- Urnengrabstätten: zwischen 398,00 € und 531,00 € (Beisetzung von Freitag 12:00 bis einschließlich Sonntag: 50% Zuschlag)
- Grabnutzungsgebühren (Graberwerb)
- Verschiedene Wahlgräber pro Jahr und Stelle (Nutzungszeit: zwischen 20 und 35 Jahre): zwischen 50,00 € und 97,00 €
- Überlassung einer Tiefengrabstelle im Wahlgrab (Nutzungszeit: 30 Jahre): 665,00 €
- Reihengrab (Nutzungszeit: 20 Jahre): 911,00 €
- Kindergrab (Nutzungszeit: 20 Jahre): 791,00 €
- Garten der Sternenkinder: 685,00 €
- Verschiedene Urnenwahlgräber pro Jahr und Stelle (Nutzungszeit: 20 Jahre): zwischen 36,00 € und 87,00 €
- Urnenreihengrab (Nutzungszeit: 20 Jahre): 791,00 € (Erde) und 1.707,00 € (Urnenwand)
- Urnengrab anonym (Nutzungszeit: 20 Jahre): 747,00 €
- Überlassung einer Urnengrabstätte in ein bestehendes Wahlgrab und Reihengrab (Nutzungszeit: 20 Jahre): 665,00€
- Baumgrabstätte pro Jahr und Stelle (Nutzungszeit: 20 Jahre): 55,00 €
- Leichenzellnutzung pro Tag: 75,00 €
- Kühlzellnutzung pro Tag: 214,00 €
- Trauerhallennutzung pro Zeremonie: 250,00 €
- Trauerhallenbenutzung bei 2. Zeremonie z.B. stille Urnenbeisetzung: 154,00 €
- Trauerhallenbenutzung von Freitag 12:00 Uhr bis einschließlich Sonntag: 50% Zuschlag)
Leistungen der Städtischen Bestattungseinrichtung, die nicht in der Gebührensatzung aufgeführt sind, sowie Leistungen Dritter werden als privatrechtliche Entgelte nach einer Preisliste verrechnet, die in der Friedhofsverwaltung aufliegt. Die in der Preisliste
enthaltenen Leistungen werden der jeweiligen Lohn- und Preissituation angepasst.
Die Nutzungsdauer für Gräber auf den Friedhöfen in Rodgau beträgt zwischen 20 und 35 Jahren und kann optional nach Ablauf durch die Angehörigen verlängert werden.
Reihengräber in allgemeiner Lage in Rodgau werden bei einer Nutzungszeit von 20 Jahren mit 911,00 € berechnet. Es werden pflegefreie und pflegeleichte Urnen- (zwischen 52,00 € und 59,00 € pro Jahr und Stelle) sowie Sarggrabstätten (zwischen 86,00 € und 97,00 €) angeboten. Urnengräber werden wie folgt unterteilt:
- Urnenwahlgrab: zwischen 36,00 € und 87,00 € pro Jahr und Stelle
- Urnenreihengrab: zwischen 791,00 € und 1.707,00 €
- Pflegefreies Baumgrab: 55,00 € pro Jahr und Stelle
Die Kosten der Grabsteine richten sich nach Größe, Material und künstlerischem Aufwand. Eine Übersicht der möglichen Grabsteine nebst Kosten stellt sich wie folgt dar:
- Liegeplatte für ein Urnengrab: zwischen 450,00 € und 1.250,00 €
- Stehender Urnengrabstein: zwischen 1.250,00 und 4.500,00 €
- Grabstein Erdwahlgrab: zwischen 2.500,00 und 7.500 €
- Doppel- oder Familiengrabstein: zwischen 4.500,00 und 12.500 €
Kontaktieren Sie einen Steinmetz, um genaue Auskunft über Preise und Kosten zu erhalten stilvolle-grabsteine.de



















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