In meiner über 20 jährigen Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt berate und vertrete ich Erben bei der Erbschaft sowie Pflichtteilsansprüchen. Ich berate bei der Testamentsgestaltung sowie Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Weiterhin gehört es zu meinen Aufgaben über Patientenverfügungen und Vollmachten jeglicher Art aufzuklären.
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