Die Friedhofsverwaltung in Bocholt - Zuständig ist der Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt (ESB)
Welche weiteren Aufgaben umfasst die Arbeit der Allgemeinen Friedhofsverwaltung von Bocholt auf den städtischen Friedhöfen?
Die städtischen Friedhöfe von Bocholt werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pflege der Friedhöfe sowie den Betrieb der Trauerhallen und Friedhofskapellen. Die Friedhöfe sind nicht nur die letzte Ruhestätte des Menschen, sondern auch bedeutende Grünanlagen, die es zu erhalten gilt. Eine große Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tragen dafür Sorge, dass die Bestattungen reibungslos ablaufen, Anträge fristgerecht bearbeitet werden und die Friedhöfe stets gepflegt sind. Beigesetzt werden sowohl Särge als auch Urnen. Von Reihengrabstellen über Urnengräber bis hin zu Familiengrabanlagen steht Angehörigen eine große Auswahl an Bestattungsarten und -orten auf den Friedhöfen in Bocholt frei.
Sie erreichen die zentrale Friedhofsverwaltung von Bocholt und deren Mitarbeiter Montag – Donnerstag von 8 bis 16:00 Uhr, sowie Freitag von 8 – 13:00Uhr. Diese ist für insgesamt 8 kommunale und kirchliche Friedhöfe im Verwaltungsbezirk Bocholt zuständig. Anträge zum Erwerb eines Grabnutzungsrechtes sowie zum Aufbau eines Grabsteines sind in der Regel schriftlich einzureichen und bedürfen einer Genehmigung und Freigabe des Friedhofsamtes. Die Kosten für die Grabnutzungsrechte von Gräbern auf den Friedhöfen der städtischen Friedhofsverwaltung in Bocholt richten sich nach der Nutzungszeit und der Grabart, die durch die Angehörigen ausgewählt wird. Grundsätzlich ist bei kleinen Urnengräbern mit den geringsten Kosten zu rechnen, wobei im Gegensatzdazu die Kosten für große Familiengräber und Gruften am höchsten zu Buche schlagen. Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ergeben sich für das Grab für eine Erdbestattung mit Sarg Kosten 853 – 4.600 Euro und für das Grab für eine Urnenbestattung sind 533 – 3.270 Euro hinzulegen. Die Gebühren für die Bestattung und Beisetzung auf den kommunalen Friedhöfen in Bocholt betragen für die Sargbeisetzung 305 Euro und für die Urnenbeisetzung sind es 125 Euro. Die streng geometrisch gegliederte Anlage von 1904 gehört zu dem städtischen Hauptfriedhofs von Bocholt. Die gern gesehen Familiengrabstätten liegen hier entlang der bepflanzten Alleen und am Rondell. Durch die kastenförmig geschnittenen Eibenecken werden sie von den dahinter liegenden Gräbern getrennt.
Folgende Friedhofsanlagen werden in Bocholt kommunal verwaltet:
- Hauptfriedhof – Blücherstraße 122 | 46397 Bocholt
- Mussum – Pannemannstraße | 46395 Bocholt
- Liedern – Wertherstraße | 46395 Bocholt
Kirchliche Friedhöfe:
- Evangelischer Friedhof Suderwick
- Kath. Friedhof Barlo
- Katholischer Friedhof Mussum
- Kath. Friedhof Spork
- Katholischer Friedhof Suderwick
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Weitere Angaben zu Preisen & Kosten für Urnen-, Einzel- und Doppelgrabsteine finden Sie im Katalog. Fordern Sie ein unverbindliches Grabstein Komplettangebot an. Die Preise beinhalten das Einreichen bei der städtischen Friedhofsverwaltung und den Aufbau auf den Friedhöfen in Bocholt & Umgebung.
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Bitte beachten Sie dass der Aufbau und das Aufstellen der Grabsteine erst durch die Verwaltung des Friedhofes Genehmigt werden muss. Die Anträge hierzu können Sie bei der Friedhofsverwaltung anfordern oder einen Steinmetz mit diesen Arbeiten beauftragen.
Kleine Liegeplatten für das Urnengrab
Die Anzahl der Feuerbestattungen nimmt Deutschland weit zu. Somit bekommen auch Urnengrabsteine immer mehr Zuspruch. Kleine Urnengräber haben eine Grundfläche von ca. 50 x50cm bis zu 100 x 100cm abhängig vom Friedhof und Grabreihe, die Sie sich aussuchen. Als Grabmalform werden Bücher, Herzen und Kissensteine angeboten. Diese können mit wenig Aufwand einfach auf das Grab gelegt werden. Eine komplizierte Fundamentierung ist in diesem Fall nicht notwendig. Die Preise für die liegenden Grabsteine bewegen sich zwischen 150 und 750 Euro je nach Material, Gestaltungsaufwand und Anzahl der Buchstaben.
Stehende Urnengrabsteine
Stehende Urnengrabsteine sind in ihren Proportionen baugleich mit den Grabsteinen für Einzel- und Doppelgräber und unterscheiden sich lediglich in ihren absoluten Abmessungen. Die Größen bewegen sich zwischen 40 und 50cm in der Breite und 70 bis 90cm in der Höhe. Auch bei diesen Abmessungen bleibt viel Spielraum für eine anspruchsvolle Grabmalgestaltung erhalten. Wahlweise kann durch die Angehörigen auch eine Einfassung zur Rahmung des Grabfeldes erworben werden. Die Größen der Grabfelder liegen zwischen 80 x 80 bis 120 x 120cm. Die Vorteile des kleinen Grabes liegen klar auf der Hand: Ein geringer Pflegeaufwand für Pflanzen und Grabgestaltung ist gerade für Menschen mit wenig Zeit oder weiter Fahrstrecke eine sinnvolle Option. Die Preise der Urnengrabsteine liegen komplett inkl. Gravur und Aufbau zwischen 1.500 und 4.000 Euro abhängig vom Material und Gestaltungsaufwand. Für eine Einfassung müssen von 800 bis 1.400 Euro einkalkuliert werden.
Grabsteine für das Einzelgrab
Der Klassiker unter den Gräbern ist und bleibt das Einzelgrab für die Erdbestattung. Dabei legt der Sarg des Verstorbenen die Außenmaße des Grabes fest. Die liegen bei ca. 100 x 200cm (Breit x Länge). Je nach Friedhof und Grabreihe können sich jedoch unterschiedliche Maße ergeben. Mittlerweile wird diese Grabform auch für die Urnenbestattung verwendet. Hierbei können auch mehrere Urnen in die Erde eingelassen und das Grab als Urnenfamiliengrab verwendet werden. Die Abmessungen der Grabsteine betragen zwischen 50 und 70cm in der Breite und 80 – 120cm in der Höhe. Die Preise für die Einzelgrabsteine bewegen sich zwischen 2.500 und 7.000 Euro je nach Material, Gestaltungsaufwand und Anzahl der Buchstaben. Für eine Einfassung müssen von 1400 bis 2.900 Euro einkalkuliert werden.
Große Doppelgrab- und Familiengrabsteine
Das Doppelgrab hat meist über Generationen Bestand und kann genau wie das Einzelgrab mit Grabstein und Grabeinfassung oder auch als Komplettabdeckung gestaltet werden. Ein Doppelgrab bietet sich an, wenn z.B. ein Familiengrab angelegt werden soll, in dem nach und nach die Familienmitglieder ihre letzte Ruhestätte finden sollen. Eine Doppelwahlgrabstätte bietet die Möglichkeit, bis zu vier Särge und bis zu acht Urnen im Grab zu bestatten. In einem Doppelgrab können die Särge sowohl nebeneinander als auch übereinander beigesetzt werden. Die Grabsteine sind in liegendem Format als auch in Hochformat denkbar, die Auswahl der Proportionen obliegt dem individuellen Geschmack der Angehörigen. Die Abmessungen für einen Hochformaten Familiengrabstein bewegen sich zwischen 75 bis 120cm in der Breite und 120 – 180cm in der Höhe. Die Preise für die Doppelgrabsteine bewegen sich zwischen 4.500 und 15.000 Euro je nach Material, Gestaltungsaufwand und Anzahl der Buchstaben. Für eine Einfassung müssen von 3.500 bis 4.900 Euro einkalkuliert werden.
Weiter lesenFAQ - Fragen und Antworten
Wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Bestattung
Die städtischen Friedhöfe von Bocholt werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pflege der Friedhöfe sowie den Betrieb der Trauerhallen und Friedhofskapellen. Die Friedhöfe sind nicht nur die letzte Ruhestätte des Menschen, sondern auch bedeutende Grünanlagen, die es zu erhalten gilt. Eine große Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tragen dafür Sorge, dass die Bestattungen reibungslos ablaufen, Anträge fristgerecht bearbeitet werden und die Friedhöfe stets gepflegt sind. Beigesetzt werden sowohl Särge als auch Urnen. Von Reihengrabstellen über Urnengräber bis hin zu Familiengrabanlagen steht Angehörigen eine große Auswahl an Bestattungsarten und -Orten auf den Friedhöfen in Bocholt frei.
Folgende Friedhofsanlagen werden in Bocholt kommunal verwaltet:
- Hauptfriedhof – Blücherstraße 122 | 46397 Bocholt
- Mussum – Pannemannstraße | 46395 Bocholt
- Liedern – Wertherstraße | 46395 Bocholt
Kirchliche Friedhöfe:
- Evangelischer Friedhof Suderwick
- Kath. Friedhof Barlo
- Katholischer Friedhof Mussum
- Kath. Friedhof Spork
- Katholischer Friedhof Suderwick
Die Kosten für die Grabnutzungsrechte von Gräbern auf den Friedhöfen in Bocholt richten sich nach der Nutzungszeit und der Grabart, die durch die Angehörigen ausgewählt wird. Grundsätzlich ist bei kleinen Urnengräbern mit den geringsten Kosten zu rechnen, wobei im Gegensatz dazu die Kosten für große Familiengräber und Gruften am höchsten zu Buche schlagen. Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ergeben sich die folgenden Kosten:
- Grab für eine Erdbestattung mit Sarg: Preise von 853 – 4.600 Euro
- Grab für eine Urnenbestattung: Preise von 533 – 3.270 Euro
Im Folgenden erfahren Sie die Gebühren für die Bestattung und Beisetzung auf den Friedhöfen in Bocholt:
- Sargbeisetzung: ab 305 Euro
- Urnenbeisetzung: ab 125 Euro
Für die Auswahl der Grabform stehen auf den Friedhöfen in Bocholt unterschiedliche Grabarten zur Verfügung. Je nach Bestattungsart wird grundsätzlich in Erd- und Urnenbestattung unterschieden. Somit kommen für die Angehörigen Gräber für die Erdbestattung mit Sarg und Urnenbestattung zur Auswahl wie folgt:
- Sargbestattung (Wahl- oder Reihengrab)
- Urnenbestattung (Wahl- oder Reihengrab)
- Familien- und Mehrpersonengräber
- Anonymes Grabfeld
- Baumgrabstätte
Sie erreichen die zentrale Vermittlungsstelle Montag – Donnerstag von 8 bis 16:00 Uhr, sowie Freitag von 8 – 13:00 Uhr, unter folgender Adresse & Rufnummer:
Zentrale Friedhofsverwaltung / Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt (ESB)
Blücherstraße 122
46397 Bocholt
Tel.: +49 (2871) 24 63 75


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