Die Friedhofsverwaltung von Münster ist zuständig für die städtischen Friedhöfe in Bonn und verantwortlich für die Vergabe von Nutzungsrechten und Friedhofsgenehmigungen.
Welche weiteren Aufgaben umfasst die Arbeit der Friedhofsverwaltung von Münster auf den städtischen Friedhöfen?
Friedhöfe sind nicht nur die letzte Ruhestätte des Menschen, sondern auch bedeutende Grünanlagen, die es zu erhalten gilt. Die städtischen Friedhöfe von Münster werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pflege der Friedhöfe sowie den Betrieb der Trauerhallen und Friedhofskapellen. Eine große Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tragen dafür Sorge, dass die Bestattungen reibungslos ablaufen, Anträge fristgerecht bearbeitet werden und die Friedhöfe stets gepflegt sind. Beigesetzt werden sowohl Särge als auch Urnen. Von Reihengrabstellen über Urnengräber bis hin zu Familiengrabanlagen steht Angehörigen eine große Auswahl an Bestattungsarten und -orten auf den Friedhöfen in Münster frei.
Sie erreichen die Friedhofsverwaltung und deren Mitarbeiter werktags von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr, von 16 – 18 Uhr nach Vereinbarung und am Freitag von 8-14 Uhr. Diese ist für insgesamt 6 Friedhöfe im Verwaltungsbezirk Münster zuständig. Anträge zum Erwerb eines Grabnutzungsrechtes sowie zum Aufbau eines Grabsteines sind in der Regel schriftlich einzureichen und bedürfen einer Genehmigung und Freigabe des Friedhofsamtes. Die Kosten für die Grabnutzungsrechte von Gräbern auf den Friedhöfen von Münster richten sich nach der Nutzungszeit und der Grabart, die durch die Angehörigen ausgewählt wird. Grundsätzlich ist bei kleinen Urnengräbern mit den geringsten Kosten zu rechnen, wobei im Gegensatz dazu die Kosten für große Gräbergemeinschaftsfelder am höchsten zu Buche schlagen. Bei einer Nutzungsdauer von 30 Jahren ergeben sich für das Grab für eine Erdbestattung mit Sarg Kosten von 900 – 1900 Euro, für das Grab für eine Urnenbestattung ergeben sich Preise von 780 Euro, Kindergräber kosten 450 Euro, eine Grabstätte im Gräbergemeinschaftsfeld kostet 900 Euro und für einen Urnenplatz im Urnengemeinschaftsfeld muss man 710 Euro hinlegen.
Folgende Friedhofsanlagen befinden sich in Münster:
- Waldfriedhof Lauheide – Lauheide 5, 48291 Telgte
- Friedhof Albachten – Osthofstraße 8 | 48163 Münster
- Friedhof Angelmodde / Homannstraße – Homannstraße 58 | 48167 Münster
- Friedhof Angelmodde / Am Hohen Ufer – m Hohen Ufer 100 | 48167 Münster
- Friedhof Hohe Ward – Am Waldfriedhof 20 | 48165 Münster Hiltrup
- Friedhof Nienberge – Am Braaken 9a | 48161 Münster
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FAQ - Fragen und Antworten
Wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Bestattung
Friedhöfe sind nicht nur die letzte Ruhestätte des Menschen, sondern auch bedeutende Grünanlagen, die es zu erhalten gilt. Die städtischen Friedhöfe von Münster werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pflege der Friedhöfe sowie den Betrieb der Trauerhallen und Friedhofskapellen. Eine große Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tragen dafür Sorge, dass die Bestattungen reibungslos ablaufen, Anträge fristgerecht bearbeitet werden und die Friedhöfe stets gepflegt sind. Beigesetzt werden sowohl Särge als auch Urnen. Von Reihengrabstellen über Urnengräber bis hin zu Familiengrabanlagen steht Angehörigen eine große Auswahl an Bestattungsarten und -orten auf den Friedhöfen in Münster frei.
Folgende Friedhofsanlagen befinden sich in Münster:
- Waldfriedhof Lauheide – Lauheide 5, 48291 Telgte
- Friedhof Albachten – Osthofstraße 8 | 48163 Münster
- Friedhof Angelmodde / Homannstraße – Homannstraße 58 | 48167 Münster
- Friedhof Angelmodde / Am Hohen Ufer – m Hohen Ufer 100 | 48167 Münster
- Friedhof Hohe Ward – Am Waldfriedhof 20 | 48165 Münster Hiltrup
- Friedhof Nienberge – Am Braaken 9a | 48161 Münster
Die Kosten für die Grabnutzungsrechte von Gräbern auf den Münsener Friedhöfen richten sich nach der Nutzungszeit und der Grabart, die durch die Angehörigen ausgewählt wird. Grundsätzlich ist bei kleinen Urnengräbern mit den geringsten Kosten zu rechnen, wobei im Gegensatz dazu die Kosten für große Gräbergemeinschaftsfelder am höchsten zu Buche schlagen. Bei einer Nutzungsdauer von 30Jahren ergeben sich die folgenden Kosten:
für Wahlgrabstätten mit dem Erwerb von Nutzungsrechten für 30 Jahre
- Grab für eine Erdbestattung mit Sarg: Preise von 900 – 1900 Euro
- Grab für eine Urnenbestattung: 780 Euro
- Kindergrab: 450 Euro
- Grabstätte im Gräbergemeinschaftsfeld: 900 Euro
- Urnenplatz im Urnengemeinschaftsfeld: 710 Euro
Für die Auswahl der Grabform stehen auf den Friedhöfen in Essen unterschiedliche Grabarten zur Verfügung. Je nach Bestattungsart wird grundsätzlich in Erd- und Urnenbestattung unterschieden. Somit kommen für die Angehörigen Gräber für die Erdbestattung mit Sarg und Urnenbestattung zur Auswahl wie folgt:
- Reihengräber für Verstorbene bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres (Kindergrab)
- Reihengräber als Haingrab und Hainurnengrab
- Urnenreihengräber
- Urnenreihengräber als Waldgrab
- Wahlgräber in besonderer Lage (ein- oder mehrstellig)
- Wahlgräber als Landschaftsgrab (ein- oder mehrstellig)
- Wahlgräber als Tiefgrab (ein- oder mehrstellig)
- Urnenwahlgräber (für vier Urnen)
- Wahlgräber als Urnennische im Kolumbarium
- Wahlgräber als Baumurnengrab (für vier Urnen)
- Wahlgräber am Urnenbaum (für zwei Urnen)
Sie erreichen die zentrale Vermittlungsstelle unter folgenden Daten:
Amt für Stadtgrün Bonn / Friedhofsverwaltung
Stadthaus, Berliner Platz 2
53 111 Bonn
Tel:0228 – 77 35 08



















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