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Bestatter | Bestattungsinstitute | Frankfurt am Main

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    Weltliche & geistliche Trauerreden

    Eine persönliche Trauerrede für Verwandte wie die Mutter, den Vater oder einen Freund zu schreiben und zu halten ist kein einfacher Schritt. Die letzten Worte, welche sich sowohl an den Verstorbenen, als auch die Angehörigen richten, sollen individuell sein und den Charakter der Person so ausdrucksstark wie möglich wiederspiegeln. Wir haben für Sie hier Quellen für passende Literatur, sowie Muster & Beispiele zusammengestellt.

    Eine Grafik zu Beispiele & Muster für die Trauerrede

    Hier finden Sie Vorlagen & Muster für besondere Trauerreden & Grabreden für Familie (Vater, Mutter, Opa & Oma), sowie für Freunde und Arbeitskollegen als PFD zum schnellen Download.

    Eine Grafik zu Trauerrede halten - Wichtige Informationen zum Schreiben & Halten

    Sie benötigen weitere Informationen? Hier finden Sie unseren umfassenden Ratgeber Beitrag zum Thema Trauerrede mit weiteren wichtigen Informationen und Tipp's zum vorbereiten der perfekten Rede für Ihrer Trauerfeier.

    Eine Grafik zu Bücher & Literatur zum Thema Trauerreden

    Hier finden Sie unsere Buch- und Literaturempfehlungen für professionelle Trauerredner & Bestatter im Überblick. Wichtige Anleitungen zum Vorbereiten, Aufbau und Halten einer fesselnden Trauerrede.

    Grundsätzlich kann man in weltliche oder religiöse Trauerreden unterscheiden, wobei ersteres immer mehr Zuspruch bekommt und die geistliche Beisetzung immer weniger gewünscht wird. Es ist wichtig sich über Art und Umfang der Rede im Voraus intensive Gedanken zu machen. Dabei empfehlen wir im Vorfeld, Freunde, Angehörige und Kollegen zu befragen. Eine profunde Kenntnis über die wichtigsten Charakterzüge der Verstorbenen ist unerlässlich. Die Strukturierung der Rede erfolgt in eine kurze Einleitung, den individuellen Hauptteil und den Abschluss. Als wichtigen Schritt zum Gelingen einer perfekten Trauerfeier empfehlen wir Ihnen das Hinzuziehen eines professionellen Redners. Ein professioneller Trauerredner unterstützt Sie beim Vorbereiten dieser letzten Ansprache an den Verstorbenen. Das Honorar eines Trauerredners unterscheidet sich von Redner zu Redner. Einige wenige berechnen den Preis als Stundenlohn, die meisten bieten allerdings eine Pauschale mit zusätzlichen Fahrtkosten an. Der Stundenlohn eines Trauerredners kann zwischen 20 EUR und 50 EUR variieren. Bei einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 6-10 Stunden kommen in etwa Preise von 120 EUR – 500 EUR pro Trauerfeier zustande. Die meisten Trauerredner, die eine Pauschale anbieten, verlangen ein Honorar zwischen 250-400 EUR plus Fahrtkosten. Die Fahrtkosten werden oft pro Kilometer, zum Beispiel 50ct/km, berechnet. Die Preise und Kosten richten Sie nach Art und Umfang der vorzubereitenden Rede. In der Regel werden die Preise als Pauschalsatz im Vorfeld mit den angehörigen ausgehandelt und besprochen.

    FAQ - Fragen und Antworten

    Wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Bestattung

    Was kostet eine Bestattung?

    Die Höhe der Bestattungskosten ist starken Schwankungen unterworfen. Es gibt sehr starke regionale Unterschiede, so sind die Kosten in den Ballungszentren München, Berlin und Hamburg in der Regel höher.  Die Gesamtkosten teilen sich auf in die Kosten des Bestatters für seine Leistungen, die jeweiligen Bestattungskosten und Gebühren des Friedhofes sowie Fremdleistungen durch Trauerfloristik, Trauerredner und Ausgestaltung der Trauerfeier. Die Gesamtkosten einer Bestattung liegen im günstigsten Falle einer Urnenbestattung mit geringem Leistungsumfang bei ca. 3.500  Euro und bei einer anspruchsvollen Erdbestattung mit Sarg bei bis zu 20.000 Euro. Im Einzelfall gibt es auch Angebote die unter und über den hier angegebenen Preisen liegen können. Wichtig: Lassen Sie sich vorab ein Preisangebot beim Bestatter Ihrer Wahl erstellen und legen Sie das gewünschte Budget vorab fest.

    • Kosten des Bestatters (Eigenleistungen) 900 – 3.000 Euro
    • Friedhofsgebühren (Grabkosten & Beisetzung) 800 – 3.000 Euro
    • Steinmetzkosten (Grabstein, Einfassung, Inschrift) 1.300 – 12.000 Euro
    • Dauergrabpflege (20 Jahre Laufzeit): 1.600 – 6.000 Euro
    • Trauerfloristik für die Trauerfeier: 150 –  600 Euro
    • Trauerredner: 200 -600 Euro
    • Leichenschmaus: 600 Euro (bei 30 Personen)
    Welche Aufgaben hat ein Bestatter?

    Der Bestatter ist Ansprechpartner in allen Dingen, die die Beerdigung betreffen. Er informiert die Hinterbliebenen über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten und plant zusammen mit den Angehörigen die Bestattungszeremonie, regelt den Ablauf der Bestattung und die Aufbahrung. Der Bestatter berät auf Wunsch über den Entwurf der Drucksorten (Karten, Dankkarten, Gedenkbilder), vermittelt Blumenspenden, kümmert sich um die Dekoration der Aufbahrungshalle.

    • Bergung und Transport des Leichnams
    • Überführungen im In- und Ausland
    • Persönliche Beratung im Todesfall
    • Organisation von Trauerfeier & Beisetzung
    • Auswahl der Grabstätte
    • Auswahl und Verkauf von Urne oder Sarg
    • Vermittlung von Geistlichen oder Trauerrednern
    • Besondere Bestattungsarten (z.B. Seebestattung)
    • Veranlassung von Todesanzeigen
    • Information der gesetzlichen Träger & Kassen
    • Erstellung einer Preiskalkulation und Abrechnung

    Das Bestattungsunternehmen als beauftragter Dienstleister hat eine unterstützende Funktion. Den Hinterbliebenen ist es also freigestellt, einzelne Leistungen selbst zu übernehmen und somit Kosten zu sparen.

    • Behördenwege erledigen
    • Aufgeben der Todesanzeigen
    • Auswahl und Bestellung des Grabsteines oder der Urne
    • Terminabsprache mit der Friedhofsverwaltung
    Was verdient ein Bestatter?

    Das Bruttogehalt einer Bestattungsfachkraft liegt bei ca. zwischen 2.000 und 2.500 Euro. Es gibt hierbei sehr starke regionale Unterschiede. So ist die Kluft zwischen München und Rostock sehr groß. Darüber hinaus hat jedes Bestattungsinstitut je nach Umsatz, Standort und Firmenrichtlinie seine eigene Mitarbeiterstrategie. Vergleichen und Nachfragen lohnt sich!

    Das Ausbildungsgehalt einer Bestattungsfachkraft liegt zwischen 350 und 750 Euro, wobei in der dualen Ausbildung das Gehalt in jedem Jahr kontinuierlich ansteigt und bis zu 850 Euro pro Monat betragen kann.

    Der Verdienst eines Bestatter als Einzelunternehmer richtet sich sehr stark nach Umsatz, Preiskalkulation und der individuellen Marge eines Unternehmens. Hierbei kann kein eindeutiger Wert festgelegt werden.  Im Einzelfall kann der Verdienst bei schlechter Kalkulation und Bewirtschaftung auch ins Negative rutschen. Bei guter und vorausschauender Planung sollte der Jahresgewinn vor Steuern bei 60.000 bis 80.000 Euro liegen. Bei guter Unternehmensführung  und einer ausreichenden Anzahl von Angestellten sind Bruttoverdienste von bis zu 200.00 Euro pro Jahr möglich.

    Wer zahlt die Bestattungskosten?

    Grundsätzlich werden die Bestattungkosten durch die Angehörigen und Erben des Verstorbenen getragen. Diese werden nach Ablauf der Bestattung und Erhalt des Erbescheins dem Vermögen gegen gerechnet. Im Fall dessen, das die Erben nicht bereit sind die nicht unerheblichen Kosten von mehreren Tausend Euro zu tragen haben sie die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. In diesem Falle kommt der Staat für die Kosten auf. Die Frist zum Ausschlagen des Erbes beträgt max. 6 Wochen. Wenn nicht alle Erben das Testament ausschlagen, trägt der letzte Angehörige diese Kosten. Im Falle das alle ausschlagen, werden wiederum die Kosten unter allen gleichmäßig aufgeteilt. Für den Fall, das ein Erbe diese Kosten nicht aufbringen kann, ist es möglich eine Sozialbestattung und damit Kostenübernahme durch die Behörde zu beantragen.

    Bestattungsvorsorge durch den Verstorbenen: Im besten Fall hat der Verstorbene zu Lebzeiten durch privates Ansparen oder eine Bestattungsvorsorge für die Kostenfall vorgesorgt.

    Benötigt der Bestatter eine Ausbildung?

    Bis zum Jahre 2003 war der Berufsstand des Bestatters kein offizieller Ausbildungsberuf. Theoretisch konnte jeder, der sich körperlich und seelisch dazu im Stande fühlte diesen Beruf ergreifen. In der Regel haben Tischlereien diese Aufgabe mit übernommen. Erst seit dem Jahre 2003 wurde er so wie viele andere Berufszweige des Handwerks zum Ausbildungsberuf erklärt.

    Frankfurt am Main

    Über den Autor

    Dieser Artikel wurde verfasst von

    Dierk ist Gründer, Ideengeber und Inhaber von Bestattung-Information.de  Mit über 4000 Firmen, Verwaltungen & Partnern im Bestand kümmert er sich zusammen mit seinem Team, um die Koordination und die Weiterentwicklung des Bestattungsportales.

    Dipl. - Ing. Dierk Werner

    Dierk ist Gründer, Ideengeber und Inhaber von Bestattung-Information.de Mit über 4000 Firmen, Verwaltungen & Partnern im Bestand kümmert er sich zusammen mit seinem Team, um die Koordination und die Weiterentwicklung des Bestattungsportales.

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