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    FAQ - Fragen und Antworten

    Wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Bestatter

    Was kostet eine Bestattung?

    Die Höhe der Bestattungskosten ist starken Schwankungen unterworfen. Es gibt sehr starke regionale Unterschiede, so sind die Kosten in den Ballungszentren München, Berlin und Hamburg in der Regel höher.  Die Gesamtkosten teilen sich auf in die Kosten des Bestatters für seine Leistungen, die jeweiligen Bestattungskosten und Gebühren des Friedhofes sowie Fremdleistungen durch Trauerfloristik, Trauerredner und Ausgestaltung der Trauerfeier. Die Gesamtkosten einer Bestattung liegen im günstigsten Falle einer Urnenbestattung mit geringem Leistungsumfang bei ca. 3.500  Euro und bei einer anspruchsvollen Erdbestattung mit Sarg bei bis zu 20.000 Euro. Im Einzelfall gibt es auch Angebote die unter und über den hier angegebenen Preisen liegen können. Wichtig: Lassen Sie sich vorab ein Preisangebot beim Bestatter Ihrer Wahl erstellen und legen Sie das gewünschte Budget vorab fest.

    • Kosten des Bestatters (Eigenleistungen) 900 – 3.000 Euro
    • Friedhofsgebühren (Grabkosten & Beisetzung) 800 – 3.000 Euro
    • Steinmetzkosten (Grabstein, Einfassung, Inschrift) 1.300 – 12.000 Euro
    • Dauergrabpflege (20 Jahre Laufzeit): 1.600 – 6.000 Euro
    • Trauerfloristik für die Trauerfeier: 150 –  600 Euro
    • Trauerredner: 200 -600 Euro
    • Leichenschmaus: 600 Euro (bei 30 Personen)
    Welche Aufgaben hat ein Bestatter?

    Der Bestatter ist Ansprechpartner in allen Dingen, die die Beerdigung betreffen. Er informiert die Hinterbliebenen über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten und plant zusammen mit den Angehörigen die Bestattungszeremonie, regelt den Ablauf der Bestattung und die Aufbahrung. Der Bestatter berät auf Wunsch über den Entwurf der Drucksorten (Karten, Dankkarten, Gedenkbilder), vermittelt Blumenspenden, kümmert sich um die Dekoration der Aufbahrungshalle.

    • Bergung und Transport des Leichnams
    • Überführungen im In- und Ausland
    • Persönliche Beratung im Todesfall
    • Organisation von Trauerfeier & Beisetzung
    • Auswahl der Grabstätte
    • Auswahl und Verkauf von Urne oder Sarg
    • Vermittlung von Geistlichen oder Trauerrednern
    • Besondere Bestattungsarten (z.B. Seebestattung)
    • Veranlassung von Todesanzeigen
    • Information der gesetzlichen Träger & Kassen
    • Erstellung einer Preiskalkulation und Abrechnung

    Das Bestattungsunternehmen als beauftragter Dienstleister hat eine unterstützende Funktion. Den Hinterbliebenen ist es also freigestellt, einzelne Leistungen selbst zu übernehmen und somit Kosten zu sparen.

    • Behördenwege erledigen
    • Aufgeben der Todesanzeigen
    • Auswahl und Bestellung des Grabsteines oder der Urne
    • Terminabsprache mit der Friedhofsverwaltung
    Was verdient ein Bestatter?

    Das Bruttogehalt einer Bestattungsfachkraft liegt bei ca. zwischen 2.000 und 2.500 Euro. Es gibt hierbei sehr starke regionale Unterschiede. So ist die Kluft zwischen München und Rostock sehr groß. Darüber hinaus hat jedes Bestattungsinstitut je nach Umsatz, Standort und Firmenrichtlinie seine eigene Mitarbeiterstrategie. Vergleichen und Nachfragen lohnt sich!

    Das Ausbildungsgehalt einer Bestattungsfachkraft liegt zwischen 350 und 750 Euro, wobei in der dualen Ausbildung das Gehalt in jedem Jahr kontinuierlich ansteigt und bis zu 850 Euro pro Monat betragen kann.

    Der Verdienst eines Bestatter als Einzelunternehmer richtet sich sehr stark nach Umsatz, Preiskalkulation und der individuellen Marge eines Unternehmens. Hierbei kann kein eindeutiger Wert festgelegt werden.  Im Einzelfall kann der Verdienst bei schlechter Kalkulation und Bewirtschaftung auch ins Negative rutschen. Bei guter und vorausschauender Planung sollte der Jahresgewinn vor Steuern bei 60.000 bis 80.000 Euro liegen. Bei guter Unternehmensführung  und einer ausreichenden Anzahl von Angestellten sind Bruttoverdienste von bis zu 200.00 Euro pro Jahr möglich.

    Wer zahlt die Bestattungskosten?

    Grundsätzlich werden die Bestattungkosten durch die Angehörigen und Erben des Verstorbenen getragen. Diese werden nach Ablauf der Bestattung und Erhalt des Erbescheins dem Vermögen gegen gerechnet. Im Fall dessen, das die Erben nicht bereit sind die nicht unerheblichen Kosten von mehreren Tausend Euro zu tragen haben sie die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen. In diesem Falle kommt der Staat für die Kosten auf. Die Frist zum Ausschlagen des Erbes beträgt max. 6 Wochen. Wenn nicht alle Erben das Testament ausschlagen, trägt der letzte Angehörige diese Kosten. Im Falle das alle ausschlagen, werden wiederum die Kosten unter allen gleichmäßig aufgeteilt. Für den Fall, das ein Erbe diese Kosten nicht aufbringen kann, ist es möglich eine Sozialbestattung und damit Kostenübernahme durch die Behörde zu beantragen.

    Bestattungsvorsorge durch den Verstorbenen: Im besten Fall hat der Verstorbene zu Lebzeiten durch privates Ansparen oder eine Bestattungsvorsorge für die Kostenfall vorgesorgt.

    Benötigt der Bestatter eine Ausbildung?

    Bis zum Jahre 2003 war der Berufsstand des Bestatters kein offizieller Ausbildungsberuf. Theoretisch konnte jeder, der sich körperlich und seelisch dazu im Stande fühlte diesen Beruf ergreifen. In der Regel haben Tischlereien diese Aufgabe mit übernommen. Erst seit dem Jahre 2003 wurde er so wie viele andere Berufszweige des Handwerks zum Ausbildungsberuf erklärt.

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