Friedhofverwaltung in
Ihrer Region finden!
Die Nutzung der Friedhöfe in Deutschland wird von Friedhofsverwaltungen geregelt. Ob bei der Beauftragung eines Grabsteines oder der Gestaltung der Grabstätte – wenn ein Mensch stirbt, müssen Angehörige verschiedene Angelegenheiten mit der Verwaltung absprechen. Wir sagen Ihnen, welche Aufgaben die Friedhofsverwaltung wahrnimmt und wie Sie die für Ihren Friedhof zuständige Verwaltung online finden.
Die gesetzliche Grundlage der Friedhofsverwaltungen bilden die Bestattungsgesetze der Bundesländer sowie die Friedhofsordnung. Bei der Friedhofsordnung beziehungsweise der Friedhofssatzung handelt es sich um einen detaillierten Regelkatalog, der Auskunft über die Nutzung eines oder mehrerer Friedhöfe gibt. Die Friedhofsverwaltung sorgt für die Umsetzung dieser Regeln. Wenn Sie ein Grab pachten, einen Grabstein kaufen oder eine Grabstätte gestalten möchten, werden Sie von der Verwaltung zur Einhaltung dieser Regelungen angehalten.
Wir haben es uns zur Aufgabe gesetzt, Menschen in allen Lebenssituationen mit Rat zur Seite zu stehen. Die Suche nach einer Friedhofsverwaltung ist der Nähe gehört zu den Aufgaben, die im Todesfall unvermeidlich ist. Geben Sie in das obige Suchfeld einfach die Postleitzahl oder den Namen Ihres Ortes ein, um eine Übersicht zu den Friedhofsverwaltungen in Ihrer Umgebung zu erhalten. Auf Bestattung-Information erhalten Sie nicht nur die Adresse und Telefonnummer der Verwaltung, sondern auch die Möglichkeit, Ihre Fragen sofort online zu stellen.
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Nordrhein-Westfalen / Rheinisch-Bergischer Kreis
In der Blütenstadt Leichlingen gibt es neben den zwei kommunalen und zwei evangelischen Friedhöfen auch einen katholischen Friedhof. Die...
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Die meisten Friedhöfe in Meißen werden von der evangelischen Friedhofsverwaltung zentral verwaltet. Diese organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen,...
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Die städtischen Friedhöfe in Rödermark werden von der städtischen Friedhofsverwaltung zentral verwaltet. Diese organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen,...
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Baden-Württemberg / Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz
Die städtischen Friedhöfe von Neumarkt i.d.OPf. werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pflege der...
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Die evangelischen Friedhöfe von Leipzig Wahren, Lützschen, Hänichen und Lindenthal werden zentral durch die Ev.-Luth. Sophienkirchgemeinde verwaltet. Die Friedhofsverwaltung...
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Die städtischen Friedhöfe von Eschweiler werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pflege der Friedhöfe...
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Gemäß den Bestattungsgesetzen der Bundesländer obliegt es den Gemeinden als Friedhofsträger, die Regeln zur Nutzung der Friedhöfe weitgehend selbst zu bestimmen. Aus diesem Grund gibt es keine Satzung, die für alle Friedhöfe gleichermaßen Gültigkeit wäre. Aufgabe der Friedhofsverwaltung ist es, über die Einhaltung der jeweiligen Satzung zu wachen und alle nötigen Leistungen für den Betrieb des Friedhofs, etwa die Beauftragung von Friedhofsgärtnereien oder die Genehmigung von Grabmalen, zu organisieren. Grundsätzlich regelt die Friedhofssatzung diese Punkte:

Aufgaben der Friedhofsverwaltung
In aller Regel sind Friedhofsverwaltungen darauf bedacht, einen reibungslosen Ablauf für den Betrieb des Friedhofs zu gewährleisten. Im Einzelnen kann es jedoch zu Verzögerungen bei der Genehmigung von Anträgen kommen oder gar zu Streitigkeiten bezüglich der Grabgestaltung. Dass es hier ein gewisses Konfliktpotenzial zwischen Angehörigen und Verwaltung gibt, ist nicht verwunderlich, denn Trauer und Gedenken sind immer individuell, während Satzungen diese menschlichen Ausdrucksformen reglementieren. So kann es schon mal vorkommen, dass der Antrag auf Genehmigung eines Grabsteins von der Friedhofsverwaltung abgelehnt wird, weil das Material oder das Design des Grabmals nicht den Vorschriften der Friedhofssatzung entspricht. Oder es dauert mehrere Wochen oder sogar Monate, bis der Antrag genehmigt wird, wodurch es zu Verzögerungen bei der Herstellung des Grabsteins kommen kann. Auch so mancher liebevoll platzierte Grabschmuck wurde schon von der Friedhofsverwaltung aufgrund von Verstößen gegen die Material- und Gestaltungsvorschriften entfernt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld alle wichtigen Fragen mit der Verwaltung zu erklären. Dies erspart Ihnen nicht nur eine Menge Stress, sondern im Zweifelsfall auch bares Geld.
Die Friedhofsverwaltung ist ebenfalls für die Vergabe von Grabstellen zuständig. Für die Nutzung des Grabes verlangt die Verwaltung eine bestimmte Gebühr verlangt. Die Preise sind in der Friedhofsgebührensatzung festgeschrieben. Diese wird, ebenso wie die Friedhofsordnung, nach regionalen Gesichtspunkten zusammengestellt. Die Kosten richten sich u.a. nach der Auslastung des Friedhofs, der Beschaffenheit des Bodens und natürlich nach der Art der Grabstätte. Grob lassen sich die Kosten in die Beisetzungsgebühren und die Grabnutzungsgebühren untergliedern. Für genauere Informationen klicken Sie bitte auf die Übersicht zu den Friedhofsgebührenordnungen der größten Städte in Deutschland.
Auch die Genehmigung eines Grabsteins ist in aller Regel gebührenpflichtig. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Einige Friedhofsverwaltungen berechnen eine Genehmigungspauschale, andere fordern einen Betrag, der sich aus dem Verkaufspreis des Grabsteins errechnet. Einige kleine Dorffriedhöfe verzichten ganz auf eine Gebühr. Die folgende Grafik bietet eine Übersicht der zu erwartenden Kosten.

Grabsteingenehmigungsgebühren der Friedhofsverwaltungen
Friedhofsverwaltungen sind nicht beliebig wählbar. In großen Städten, wie München, Hamburg und Berlin sind zahlreiche Friedhofsverwaltungen ansässig. In kleinen Ortschaften gibt es meist nur eine. Auf unserer digitalen Deutschland-Karten können Sie auf Ihr Bundesland, Ihre Region und Ihre Stadt klicken, um zu sehen, welche Verwaltung für Ihren Friedhof zuständig ist. An dieser Stelle noch ein Tipp für diejenigen, die den Kauf eines Grabsteins planen: Ein professioneller Steinmetz stellt für Sie kostenfrei den Antrag auf Genehmigung des gewünschten Grabmals. Als Kunde sparen Sie hierbei sowohl die Grabsteingenehmigungsgebühr, als auch eine Menge Papierkram.
Die Gebühren für die verschiedenen Leistungen des Friedhofes werden durch die jeweilige Behörde (in der Regel für Stadt, Kommune oder Kirchenverwaltung) individuell festgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der Gebühren ist die Kostenabrechnung der Vorjahre. Im Rahmen der Friedhofssatzung können dann die jeweiligen Gebühren durch die Grabnutzer eingesehen werden. Die Kosten für die verschiedenen Grabtypen und Dienstleistungen des Friedhofes stellen sich wie folgt dar (Bsp.: Gebührensatzung der Stadt Weimar 2017)
Urnenwahlgräber Grabnutzung für 20 Jahre / Bestattung mit Urne
Urnenreihengräber Grabnutzung für 20 Jahre / Bestattung mit Urne
Erdwahlgräber Grabnutzung 30 Jahre / Bestattung mit Sarg
Erdreihengräber Grabnutzung 30 Jahre / Bestattung mit Sarg
Kinderwahlgräber Grabnutzung 20 Jahre / Bestattung mit Sarg oder Urne
Sondergräber für die Grabnutzung von 20 Jahren
Sonstige Gebühren für Dienstleistungen & Verwaltungsaufwand
Das Nutzungsrecht für die Gräber kann nach Ablauf der Nutzungsdauer jew. wieder gegen Gebühr für eine beliebige Anzahl von Jahren verlängert werden.
Ja, unbedingt. Das Aufstellen eines Grabsteins ist ohne zulässige Genehmigung des Friedhofsamtes untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Abbau und die Beseitigung des Grabsteins verlangt werden. Die Friedhofsverwaltung möchte mittels des Grabsteinantrages sicherstellen, dass der Grabstein den Satzungsanforderungen des jeweiligen Friedhofes entspricht. Hierbei zählen insbesondere die zulässigen Abmessungen (Höhe, Breite und Stärke des Grabsteins.) Der Antrag muss bei der Verwaltung durch einen Steinmetz eingereicht werden und muss den Anforderungen der TA Grabmale entsprechen. Der Steinmetz muss nachweisen, dass der Grabstein statisch ausreichend fundamentiert und verdübelt wird.
Die Friedhöfe möchten den Angehörigen unterschiedliche Formen der Beisetzung anbieten. Die folgenden Bestattungsarten stehen auf den meisten der Deutschen und Europäischen Friedhöfe zur Auwahl:
Für welche Grabart Sie sich entscheiden hängt maßgeblich von dem Zweck, den das Grab erfüllen soll. Möchten Sie einfach nur die Friedhofspflicht erfüllen und haben keine weiteren Anforderungen an den Friedhof, ist ein Anonymes, Urnengemeinschaftsgrab ausreichend. Möchten Sie einen Gedenkort erschaffen, um an den Toten zu erinnern und haben wenig Zeit für die Grabplfege eignet sich ein kleines Urnengrab mit Liegeplatte oder stehendem kleinen Grabstein. Möchten Sie einen Erinnerungsort für die Familie erschaffen, ist das Familiengrab der perfekte Ort.
Der Grabmalantrag wird auf einem entsprechenden Formular durch den jeweiligen Steinmetz eingereicht. Die Formulare werden in der Regel vom jeweiligen Friedhof vorgegeben und müssen in Deutschland der TA Grabmale entsprechen. Auf diesen Formularen sind die folgenden Angaben zwingend notwendig:
Ja, in Deutschland ist die Bestattung auf einem Friedhof Pflicht. Es ist nicht möglich die sterblichen Überreste in Form eine Urne, Sarg oder Diamant mit nach Hause zu nehmen. Die Bestattung muss auf einem offiziellen Friedhof der Wahl stattfinden. Die Angehörigen können dabei den Ort und den Friedhof frei auswählen.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer, in der Regel 20 oder 30 Jahre können Sie das Grab für eine beliebige Zeit verlängern. Die Kosten hierfür richten Sie nach der Art und Größe des Grabes und werden anteilig für die zu verlängernden Jahre berechnet. Nur wenige Friedhöfe mit vielen Bestattungen verwehren eine Verlängerung aus Platz- und Kapazitätsgründen.
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