Friedhofsverwaltungen in Ihrer Region!
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Zentrale Friedhofsverwaltung FreibergDie städtischen Friedhöfe von Freiberg werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Gra...
09599 Freiberg / Scheunenstraße 22
Grabsteine online bestellen – Herstellung und Aufbau aus einer HandWir bieten Ihnen nicht nur ein umfangreiches Sortiment anspruchsvoller Grabmale, Grabengel und Kindergrabsteine aus Naturstein, Gl...
99423 Weimar / Bauhausstraße 6
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Städtische Friedhöfe von Radebeul / Zentrale FriedhofsverwaltungDie vier Friedhöfe von Radebeul werden zentral von der evangelischen Friedenskirchgemeinde verwaltet. Die Friedhofsverwaltung or...
01445 Radebeul / Kötzschenbrodaer Straße 166
Friedhofsverwaltung BautzenDie Friedhöfe von Bautzen werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pf...
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Friedhofsverwaltung MeißenDie meisten Friedhöfe in Meißen werden von der evangelischen Friedhofsverwaltung zentral verwaltet. Diese organisiert u.a. die Z...
01662 Meißen / Nossener Straße 36
Friedhofsverwaltung PirnaDie Friedhöfe von Pirna werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pfle...
01796 Pirna / Dippoldiswalder Straße 25
Friedhofsverwaltung von Leipzig / Städtische Friedhöfe – FriedhofskanzleiDie städtischen Friedhöfe von Leipzig werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grab...
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Städtische Friedhöfe von Plauen / Allgemeine FriedhofsverwaltungDie städtischen Friedhöfe von Plauen werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabm...
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Städtische Friedhöfe von Zwickau / Allgemeine FriedhofsverwaltungDie städtischen Friedhöfe von Zwickau werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grab...
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Friedhofsverwaltung HoyerswerdaDie kommunalen Friedhöfe von Hoyerswerda werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Gra...
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Städtische Friedhöfe Chemnitz / FriedhofsverwaltungDie Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pflege der Friedhöfe sowie den Betrieb der Trauerhallen...
09126 Chemnitz / Wartburgstraße 47
Städtische Friedhöfe von Görlitz / Allgemeine FriedhofsverwaltungDie städtischen Friedhöfe von Görlitz werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Gra...
02826 Görlitz / Schanze 11b
Das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft / Zentrale FriedhofsverwaltungDas Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Dresden kümmert sich um die übergeordneten, gesamtstädtischen Friedhofsaufgaben un...
01069 Dresden / Grunaer Str. 2
Friedhofsverwaltung GrimmaDer Großteil der Friedhöfe in Grimma wird von der evangelischen Friedhofsverwaltung zentral verwaltet. Diese organisiert u.a. di...
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Friedhofsverwaltung RiesaDie kirchlichen Friedhöfe von Riesa werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmale...
01589 Riesa / Lutherplatz 11
Friedhofsverwaltung FreitalDie Friedhöfe von Freital werden zentral verwaltet. Die Friedhofsverwaltung organisiert u.a. die Zulassung von Grabmalen, die Pf...
01705 Freital / Lange Str. 13
Evangelische Kirchengemeinde Bad Düben / FriedhofsverwaltungDie Friedhofsverwaltung Bad Düben unterhält einen Stadtfriedhof und einen Waldfriedhof. Der Stadtfriedhof von Bad Düben ist m...
04849 Bad Düben / Am Friedhof 6
Hier finden Sie weitere Anbieter rund um das Thema Bestattung aus Ihrer Region / Ihr Unternehmen kostenlos eintragen
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Die Gebühren für die verschiedenen Leistungen des Friedhofes werden durch die jeweilige Behörde (in der Regel für Stadt, Kommune oder Kirchenverwaltung) individuell festgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der Gebühren ist die Kostenabrechnung der Vorjahre. Im Rahmen der Friedhofssatzung können dann die jeweiligen Gebühren durch die Grabnutzer eingesehen werden. Die Kosten für die verschiedenen Grabtypen und Dienstleistungen des Friedhofes stellen sich wie folgt dar (Bsp.: Gebührensatzung der Stadt Weimar 2017)
Urnenwahlgräber Grabnutzung für 20 Jahre / Bestattung mit Urne
Urnenreihengräber Grabnutzung für 20 Jahre / Bestattung mit Urne
Erdwahlgräber Grabnutzung 30 Jahre / Bestattung mit Sarg
Erdreihengräber Grabnutzung 30 Jahre / Bestattung mit Sarg
Kinderwahlgräber Grabnutzung 20 Jahre / Bestattung mit Sarg oder Urne
Sondergräber für die Grabnutzung von 20 Jahren
Sonstige Gebühren für Dienstleistungen & Verwaltungsaufwand
Das Nutzungsrecht für die Gräber kann nach Ablauf der Nutzungsdauer jew. wieder gegen Gebühr für eine beliebige Anzahl von Jahren verlängert werden.
Ja, unbedingt. Das Aufstellen eines Grabsteins ist ohne zulässige Genehmigung des Friedhofsamtes untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Abbau und die Beseitigung des Grabsteins verlangt werden. Die Friedhofsverwaltung möchte mittels des Grabsteinantrages sicherstellen, dass der Grabstein den Satzungsanforderungen des jeweiligen Friedhofes entspricht. Hierbei zählen insbesondere die zulässigen Abmessungen (Höhe, Breite und Stärke des Grabsteins.) Der Antrag muss bei der Verwaltung durch einen Steinmetz eingereicht werden und muss den Anforderungen der TA Grabmale entsprechen. Der Steinmetz muss nachweisen, dass der Grabstein statisch ausreichend fundamentiert und verdübelt wird.
Die Friedhöfe möchten den Angehörigen unterschiedliche Formen der Beisetzung anbieten. Die folgenden Bestattungsarten stehen auf den meisten der Deutschen und Europäischen Friedhöfe zur Auwahl:
Für welche Grabart Sie sich entscheiden hängt maßgeblich von dem Zweck, den das Grab erfüllen soll. Möchten Sie einfach nur die Friedhofspflicht erfüllen und haben keine weiteren Anforderungen an den Friedhof, ist ein Anonymes, Urnengemeinschaftsgrab ausreichend. Möchten Sie einen Gedenkort erschaffen, um an den Toten zu erinnern und haben wenig Zeit für die Grabplfege eignet sich ein kleines Urnengrab mit Liegeplatte oder stehendem kleinen Grabstein. Möchten Sie einen Erinnerungsort für die Familie erschaffen, ist das Familiengrab der perfekte Ort.
Der Grabmalantrag wird auf einem entsprechenden Formular durch den jeweiligen Steinmetz eingereicht. Die Formulare werden in der Regel vom jeweiligen Friedhof vorgegeben und müssen in Deutschland der TA Grabmale entsprechen. Auf diesen Formularen sind die folgenden Angaben zwingend notwendig:
Ja, in Deutschland ist die Bestattung auf einem Friedhof Pflicht. Es ist nicht möglich die sterblichen Überreste in Form eine Urne, Sarg oder Diamant mit nach Hause zu nehmen. Die Bestattung muss auf einem offiziellen Friedhof der Wahl stattfinden. Die Angehörigen können dabei den Ort und den Friedhof frei auswählen.
Nach Ablauf der Nutzungsdauer, in der Regel 20 oder 30 Jahre können Sie das Grab für eine beliebige Zeit verlängern. Die Kosten hierfür richten Sie nach der Art und Größe des Grabes und werden anteilig für die zu verlängernden Jahre berechnet. Nur wenige Friedhöfe mit vielen Bestattungen verwehren eine Verlängerung aus Platz- und Kapazitätsgründen.
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