Als Fachanwalt für Erbrecht berate ich im Erbrecht. Dies umfasst die Beratung bei der Testamentsgestaltung, (insb. Behindertentestament), ebenso wie bei vorweggenommener Erbfolge und Übergabeverträgen sowie die Vertretung bei Erbauseinandersetzung, Pflichteilsrecht, Vermächtnisrecht, Erbschaftsteuer, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
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