Im Bereich der Nachfolge und des Erbrechtes konzipieren wir für unsere Mandanten intelligente Strategien zur Übergabe von Vermögenswerten. Hierzu zählt auch eine Gestaltungsberatung hinsichtlich der Erstellung rechtssicherer Testamente und Erbverträge, lebzeitiger Übergabeverträge sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
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