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Notar Dr. Robert Beier | Kanzlei & Notariat

Ihr Notar & Rechtsanwalt in Darmstadt | Dr. Robert Beier / Erbrecht , Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht & Vereinsrecht

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Rechtsanwälte und Notar Dr. Beier & Partner – Fachanwalt Erbrecht Darmstadt

Rechtsanwälte und Amtssitz Notar Darmstadt
Luisenplatz 4
64283 Darmstadt

Tel: 06151 / 130 230
Fax: 06151 / 130 23 23

Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Beier & Partner
Büro Bensheim
Lilienthalstraße 26-28
64625 Bensheim

Tel: 06251 / 70 55 70
Fax: 06251 / 70 55 750

E-Mail: info@anwalt-erbrecht.de
Homepage: www.anwalt-erbrecht.de

Berufsstand:
Dr. Beier & Partner Partnerschaftsgesellschaft
Registergericht Frankfurt / M PR 1764
Sitz der Gesellschaft ist Darmstadt
Steuernummer 05 305 30412
Finanzamt Bensheim
Alleinvertretungsberechtigt ist Rechtsanwalt Dr. Robert Beier, LL.M.
Berufshaftpflichtversicherung: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft. Königinstraße 28, 80802 München.

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      Unternehmensbeschreibung

      Unternehmensbeschreibung

      Ihr kompetenter Notar & Rechtsanwalt für Darmstadt & Umgebung - Dr. Robert Beier -Tel.: 06151 / 130 230 - Gerne vertreten wir Sie kompetent im Erbrecht , Immobilienrecht, Gesellschaftsrecht & Vereinsrecht. Weitere Städte der Umgebung von Darmstadt (Hessen): Weiterstadt, Pfungstadt, Groß Gerau, Eberstadt & Arheilgen.

      Als Notar & Rechtsanwalt biete ich Ihnen kompetent & umfassend die folgenden Dienstleistungen in Darmstadt & Umgebung an:

      • notarielle Beratung zu den Themen: Testament, Immobilien & Firmen
      • notarielle Beglaubigungen
      • notarielle Beurkundungen für Immobilienkauf, Testament, Firmeneintragungen & Vereine
      • notarielle Vertragsgestaltung in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht.
      • Vertretung in Allen Sachfragen des Erbrechts, Testament, Vorsorge und Erbauseinandersetzungen

       

      Rechtsanwalt & Notar Dr. Robert Beier steht Ihnen kompetent und zuverlässig in allen Rechtsgebieten & Rechtsformen mit Rat & Tat zur Seite. Die Kanzlei Dr. Beier & Partner Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei mit angeschlossenem Notariat direkt am Luisenplatz in Darmstadt (Hessen). Wir vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen bundesweit. Die Belange unserer Mandanten liegen uns sehr am Herzen, eine intensive Analyse und Beratung im Vorfeld sind für uns selbstverständlich.

       

      Aufgaben eines Notars | Bildquelle Notar Dr. Robert Beier in Darmstadt

      Aufgaben eines Notars | Bildquelle Notar Dr. Robert Beier in Darmstadt

      Notarkosten und Grundbuchkosten

      Grundbuchgebühren und Notarkosten fallen beim Hauskauf und Wohnungskauf an und berechnen sich nach Höhe des Kaufpreises.

      Beim Erwerb einer Immobilie fallen für den Käufer Notar- und Gerichtsgebühren an, da ein Immobilienkauf in Deutschland immer der notariellen Beurkundung bedarf. Notare und Grundbuchämter berechnen ihre Gebühren nach der Höhe des Kaufpreises und nach der Art der tatsächlich angefallenen Tätigkeiten im Rahmes des Immobilienerwerbes. Die Kosten des Notars belaufen sich auf ca. 1,5% des Kaufpreises, davon etwa 1% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten. Dabei sind die Kosten nicht nur für die notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages fällig, sondern auch für die folgenden Arbeiten:

      • Löschung der eingetragenen Grundschulden des Verkäufers
      • Das Einholen der Vorkaufsverzichterklärung
      • Das Eintragen von Wegerechten und Wohnrechten
      • Die Fälligkeitsstellung des notariellen Kaufpreises für die Immobilie
      • Die Eintragung der Auflassungsvormerkung in das Grundbuch

       

      Notarkosten beim Hauskauf eine Übersicht | Bildquelle: notar-darmstadt.de

       

       

      Die Gebühren für den Notar sind Gebührenordnung für Notare festgeschrieben und daher nicht verhandelbar. Der Notar ist im Rahmen seines Amtes dazu verpflichtet, diese auch wie festgeschrieben festzusetzen. Achten Sie immer darauf Termine wie z.B. die die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch und die Beurkundung eines Kaufvertrages miteinander zu kombinieren. Das spart Geld und Zeit. Darüber hinaus ist es ratsam bei einem anstehenden Bauvorhaben erst das Grundstück zu erwerben und danach mit dem Bauvorhaben zu beginnen. Die Notargebühr richtet sich nach den Kosten des Erwerbes und diese sind bei einem unbebauten Grundstück wesentlich günstiger.

      Aufgaben & Checkliste des Notars beim Hauskauf

      Alle Arbeiten & Aufgaben des Notars auf einen Blick

      Im Rahmen des Immobilienkaufes fallen viele Arbeiten an, die durch den Notar vorbereitet und überwacht werden müssen. An dieser Stelle möchte Ich Ihnen eine kurze Auflistung (Checkliste)  der wichtigsten Arbeiten und Pflichten des Notars aufzeigen, die im Rahmen des Kaufes oder Verkaufes einer Immobilie oder Grundstück zu erledigen sind.

      • Vorgespräch mit dem Käufer & Verkäufer zur Klärung der Rahmenbedingungen
      • Erstellen des notariellen Kaufvertrags
      • Aufklärung über Rechtsfolgen des Kaufvertrags
      • Vorlesen des Kaufvertrags beim Notartermin vor dem Käufer und Verkäufe
      • Unterzeichnen des Kaufvertrags
      • Vormerken des Namens des Käufers im Grundbuch
      • Einholen weiterer Unterlagen, zum Beispiel bei der Gemeinde und der Hausverwaltung
      • Melden des Kaufvertrags beim zuständigen Finanzamt
      • Erstellen der Zahlungsaufforderung an den Käufer
      • Beantragen der Umschreibung im Grundbuch
      • Abschließendes Prüfen des Eintrags beim Grundbuchamt

       

      Sobald Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben, ist der Hauskauf verbindlich festgelegt. Ein Rücktritt ist danach nur noch sehr schwierigen Bedingungen möglich. Der Grunderwerbssteuerbescheid vom Finanzamt kommt in der Regel danach schon sehr zügig und ist sofort zu entrichten.  Eine Überweisung des festgelegten Kaufpreise muss erst nach Aufforderung durch den Notar erfolgen.

       

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      Ihr Notar in Darmstadt – Dr. Robert Beier LL.M. / Immobilien, Erbrecht

       

      Allgemeine Informationen zum Tätigkeitsumfeld eines Notars:

      Der Tätigkeitsschwerpunkt des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen

      • Beglaubigungen
      • Beurkundungen, Handelsregistereinträge für Unternehmen etc.)
      • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen, Vorsorgevollmachten, Verfügungen etc.).
      • Grundstücksrecht (v. a. Grundstückskaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte).
      • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen), Sorgeerklärungen

      Notare sind zur absoluten Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.

      Diese Tatsache unterscheidet grundsätzlich einen amtlich bestellten Notar vom Rechtsanwalt. Der Gesetzgeber verpflichtet bei einer Reihe von ausdrücklich benannten Rechtsgebieten die notarielle Beurkundung:

       

      • Erbverträge
      • Grundstückskaufverträge
      • Gesellschafts­gründungs­verträge
      • Handelsregistereinträge
      • Vereinsanmeldungen
      • Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften
      • Umwandlungen
      • Satzungsänderungen
      • Stiftungsgründungen

       

      Im Gegensatz dazu kann z.B. ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht optional notariell bestätigt werden um Rechtssicherheit der Gültigkeit zu erlangen.  Der Entwurf und das Verfassen der gültigen Verträge muss nicht zwingendermaßen durch den Notar erfolgen.

      Weitere Informationen zu dem Thema Immobilienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht erhalten Sie hier.

      Dr. Robert Beier, LL.M. – Rechtsanwalt und Notar in Darmstadt

      • Rechtsanwalt und Schlichter
      • Fachanwalt für Insolvenzrecht
      • Fachanwalt für Erbrecht
      • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
      • LL.M. corporate restructuring (Unternehmensrestrukturierung)
      • Testamentsvollstrecker (DVEV)

       

      Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Robert Beier, LL.M. wurde vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Notar mit dem Amtssitz in Darmstadt bestellt.

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