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Stiftung | Unternehmensnachfolge | Steuern | Vorteile

Stiftung als Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge

Ein schwacher Trost und eine kleine Hilfe für die Unternehmensnachfolge ist, dass die aktuelle Erbschaftsreform die Stundungsmöglichkeiten des oder der Erben auf Auszahlung von Pflichtteilsansprüchen etwas erleichtert hat.

Der Wert des Betriebsvermögens ist grundsätzlich bei der Unternehmensnachfolge zu schätzen. Dies führt oftmals zu erheblichem Konfliktpotential. Daher wird vielfach durch sog. Buchwertklauseln in Gesellschaftsverträgen versucht, die Pflichtteilsberechtigten auf den Buchwert zu verweisen. Ob eine solche Vereinbarung wirksam ist oder einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter darstellt, ist bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt. Von der Verwendung von Buchwertklauseln kann daher nicht vollumfänglich abgeraten werden. Allerdings sind sie auch kein sicheres Mittel, um eine Unternehmensnachfolge sicher zu planen.

Der Wert des Betriebsvermögens ist grundsätzlich bei der Unternehmensnachfolge zu schätzen. Dies führt oftmals zu erheblichem Konfliktpotential. Daher wird vielfach durch sog. Buchwertklauseln in Gesellschaftsverträgen versucht, die Pflichtteilsberechtigten auf den Buchwert zu verweisen. Ob eine solche Vereinbarung wirksam ist oder einen unzulässigen Vertrag zu Lasten Dritter darstellt, ist bisher von der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt. Von der Verwendung von Buchwertklauseln kann daher nicht vollumfänglich abgeraten werden. Allerdings sind sie auch kein sicheres Mittel, um eine Unternehmensnachfolge sicher zu planen. Bei der Berechnung der Pflichtteilsansprüche der Unternehmensnachfolge ist im Übrigen der Verkehrswert und nicht der Buchwert Berechnungsgrundlage (vgl. § 2311 BGB).

Trotz intensiver Bemühungen ist es uns nicht gelungen, Ihnen für diesen Fragenkomplex ein Muster oder eine Checkliste anzubieten. Die Unternehmensnachfolge sollte nach Meinung der uns beratenden Experten stets von einem Fachmann individuell geplant und durchgeführt werden. Am besten Sie Fragen einen spezialisierten Rechtsanwalt, der Sie unabhängig berät. Immer wieder betätigen sich gerne Banken als Berater auf dem Feld der Unternehmensnachfolge. Sofern Sie sich von Ihrer Hausbank beraten lassen, müssen Sie stets im Hinterkopf haben, dass diese zunächst ihr eigenes Geschäft betrachtet und dann erst Ihre persönlichen Probleme und Wünsche.

Das Stiftungsrecht

Mit einer Stiftung schreibt der Stifter seine individuelle Biographie fort. Die Zwecke seiner Stiftung bestimmt er selbst. Etwaige Vorgaben gibt es nicht. Er kann praktisch alles veranlassen, was ihm ganz persönlich auf dem Herzen liegt. Egal ob Hilfe der Armen und Kranken, die Kinderförderung, Umwelt- oder Tierschutz, wissenschaftliche Forschung, Förderung junger Studenten oder Auszubildender, Denkmalschutz, Förderung der Musik, der Literatur o.ä. Die Weite des Stiftungszwecks ist kaum begrenzt. Von daher erfreut sich die Errichtung einer Stiftung auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit.

Für die Errichtung einer Stiftung muss zunächst ausreichend Kapital vorhanden sein. Die Kapitalausstattung ist abhängig von dem Stiftungszweck. Sofern beispielsweise ein Kinderheim zu Weihnachten jährlich einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro für Spielzeug erhalten soll, ist ein Kapital von 20.000 Euro u.U. bereits ausreichend. Soll dagegen die Forschungsabteilung eines medizinischen Instituts vom Stiftungszweck betrieben werden, wird ein einstelliger Millionenbetrag nicht ausreichend sein. Zu beachten ist, dass die Stiftung so konzipiert ist, dass ihr Stiftungskapital erhalten bleibt. Nur die jährlichen Erträge aus dem Kapital stehen der Stiftung zum Erreichen des Stiftungszwecks zur Verfügung.

Vorteile der Stiftung

Besonders interessant ist die steuerliche Komponente. Wird die Stiftung als gemeinnützig anerkannt, was bei 95% aller deutschen Stiftungen der Fall ist, wird weder eine Schenkungs- noch eine Erbschaftsteuer erhoben. Das Vermögen kann ungeschmälert auf die Stiftung übertragen werden. Auch die Stiftungserträge sind in diesem Fall von allen Steuern befreit. Wird die Stiftung bereits zu Lebzeiten errichtet, kann der Stifter sich der sog. Drittellösung bedienen. Danach ist es dem Stifter erlaubt, ein Drittel der jährlichen Stiftungserträge für sich und seine nächsten Angehörigen zu verwenden.

Zudem ist die Stiftung als Unternehmensnachfolge sehr interessant. Ein Unternehmer kann so noch selbst bestimmen, wie sein Unternehmen nach seinem Tod weitergeführt werden soll. Oft wird diese Art der Unternehmensnachfolge genutzt, wenn bei familiengeführten Unternehmen kein adäquater Nachfolger in der eigenen Familie zu finden ist. Steuerliche Vorteile bei einer Stiftung als Unternehmensnachfolge entstehen in der Regel nicht.

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Der Verlust eines geliebten Menschen ist schmerzhaft und oftmals mit einer Zeit großer Trauer und Schmerzes verbunden. Um so wichtiger ist es, auf diese schweren Stunden vorbereitet zu sein. Das Erbrecht ist ein weites Feld und reicht vom Verfassen des Testamentes bis zur Auflösung einer Erbengemeinschaft. Der wichtigste erste Schritt sollte durch den Erblasser erfolgen. Das korrekt formulierte Testament ist und bleibt der Meilenstein und Garant für ein friedvolles Miteinander der Angehörigen. Laut aktuellen Studien sind mehr als 60 Prozent alles Testamente fehlerhaft und anfechtbar. Bedenken Sie, dass bei größeren Vermögenswerten immer zum Streit kommen wird. Informieren Sie sich oder ziehen Sie einen professionellen Anwalt für Erbrecht zu Rate.

Über den Autor: Dr. Robert Beier ist Notar & Fachwanwalt für Erbrecht mit Sitz der Kanzlei in Darmstadt. Er steht Ihnen für Fragen & Mandate als Rechtsanwalt deutschlandweit zum Stiftungrecht zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier : Notar & Anwalt für Erbrecht

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