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Testament | handschriftlich | anfechten | Inhalt

Das Testament – Alles zu Inhalt & Anfechtung

Die bedeutendste und meist gebrauchte Gestaltungsform einer letztwilligen Verfügung ist das Testament. Es erlaubt dem Erblasser, weitreichend auf den Erbgang Einfluss zu nehmen. Der Erblasser kann jenseits der guten Sitten alles als Nachlass bestimmen, was ihm in den Sinn kommt. So darf er grundsätzlich sein Vermögen und Vermächtnis demjenigen hinterlassen, den er privilegieren will (ganz gleich, ob dies der regionale Angelverein, seine Studentenverbindung oder eine sonstige gemeinnützige Organisation ist). Auf seine Verwandten oder seinen Ehegatten muss der Erblasser folglich keine Rücksicht nehmen, obwohl er dies in den allermeisten Fällen dennoch tun wird.

Das testamentarische Erbrecht

Die Gestaltung des letzten Willens durch das Verfassen eines Testaments ist in verschiedenen Formen möglich. Neben dem eigenhändig geschriebenen Testament kennt das Gesetz das öffentliche sowie unter Ehegatten und Lebenspartnern das gemeinschaftliche Testament. Während das öffentliche Testament vor einem Notar erklärt werden muss, kann das eigenhändige selbst verfasst werden. Die sicherste Methode seinen Nachlass an die nächste Generation weiter zu reichen, erfolgt durch einen Anwalt, Rechtsanwalt oder Notar. Beachten Sie aber auch die Möglichkeit, durch Erbvertrag oder durch lebzeitige Vermögensnachfolge Teile Ihres Vermögens in Form von Geld oder Immobilien vermachen zu können.

Sinn macht ein Testament vor allem dann, wenn der Erblasser Regelungen treffen will, welche die gesetzliche Erbfolge nicht vorsieht. Insbesondere die Einsetzung des überlebenden Ehegatten als Alleinerbe vor den Kindern bedarf einer testamentarischen Bestimmung. Auch können einzelne Zuwendungen in Form eines Vermächtnisses veranlasst werden oder Bestimmungen über den Pflichtteil oder Auflagen getroffen.

Inhalt eines Testaments

Voraussetzung für alle Testamente ist, dass der Verfasser testierfähig, d.h. insbesondere geschäftsfähig ist. Dazu gehört auch die Einschränkungen im Alter zu beachten. Wer unter Betreuung steht oder an Demenz leidet, kann seine Testierfähigkeit verlieren. Grundsätzlich gilt: Ab einem Alter von 16 Jahren kann jeder sein Testament bei einem Notar verfassen lassen. Ab dem 18. Lebensjahr, darf es jeder eigenständig, handschriftlich. Für die formelle Wirksamkeit eines eigenhändigen Testamentes muss dieses vom Erblasser höchstpersönlich geschrieben und unterschrieben sein. Es sollte Angaben über den Ort sowie den Tag der Ausstellung enthalten, um bei mehreren Testamenten feststellen zu können, welches tatsächlich der letzte Wille des Verstorbenen war.

Ein Testament anfechten

Nur in besonderen Ausnahmefällen kann ein Testament oder ein Erbvertrag von ausgeschlossenen gesetzlichen Erben per Klage angefochten werden. Vor einer solchen Ablehnung und Anfechtung sollten Chancen und Risiken sorgfältig gegeneinander abgewogen werden.

Sofern Sie als gesetzlicher Erbe von der Erbfolge durch eine letztwillige Verfügung ausgeschlossen wurden, empfiehlt sich sowohl die Überprüfung von etwaigen Pflichtteilsrechten als auch die Überprüfung der Wirksamkeit dieser letztwilligen Verfügungen. Wann ein Testament unwirksam ist, können Sie in der nachfolgenden Übersicht sehen.

Diese Punkte lassen ein Testament unwirksam werden.

Diese Punkte lassen ein Testament unwirksam werden.

 

Laut eines Artikels des FOCUS sind 90% aller letztwilligen Verfügungen fehlerhaft. Das heißt aber nicht, dass nur jedes zehnte Testament wirksam sein muss. Jedenfalls sind bei einer erstaunlichen Anzahl letztwilliger Verfügungen Lücken zu schließen, Ungereimtheiten zu klären und ggf. das gesetzliche Erbrecht zu ermitteln. Beachten Sie bitte unbedingt, dass Sie das Testament eigenhändig zu Papier bringen und es persönlich unterschreiben. Ausdrucke aus dem Computer sind in jedem Falle unwirksam. Um die Anfechtung, Widerspruch oder Klage gegen ein Testament zu erreichen oder diese zu vermeiden sind einige formelle Dinge und Fristen zu berücksichtigen. Wir empfehlen bei komplexeren Erbsituationen auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate zu ziehen und spätere Streitigkeiten und ein Anfechten des Testamentes zu vermeiden.

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Der Verlust eines geliebten Menschen ist schmerzhaft und oftmals mit einer Zeit großer Trauer und Schmerzes verbunden. Um so wichtiger ist es, auf diese schweren Stunden vorbereitet zu sein. Das Erbrecht ist ein weites Feld und reicht vom Verfassen des Testamentes bis zur Auflösung einer Erbengemeinschaft. Der wichtigste erste Schritt sollte durch den Erblasser erfolgen. Das korrekt formulierte Testament ist und bleibt der Meilenstein und Garant für ein friedvolles Miteinander der Angehörigen. Laut aktuellen Studien sind mehr als 60 Prozent alles Testamente fehlerhaft und anfechtbar. Bedenken Sie, dass bei größeren Vermögenswerten immer zum Streit kommen wird. Informieren Sie sich oder ziehen Sie einen professionellen Anwalt für Erbrecht zu Rate.

Über den Autor: Dr. Robert Beier ist Notar & Fachwanwalt für Erbrecht mit Sitz der Kanzlei in Darmstadt. Er steht Ihnen für Fragen & Mandate als Rechtsanwalt im Erbrecht deutschlandweit zur Verfügung. Weitere Informationen und die Daten zur Kontaktaufnahme finden Sie hier : Notar & Anwalt für Erbrecht

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