Als Steuerberater und Rechtsanwälter sind wir sowohl auf dem Gebiet des Erbrechts als auch auf dem Gebiet des Erbschaftsteuerrechts tätig. Bei vielen Sachverhalten, ob z. B. im Erbrecht oder Gesellschaftsrecht, ist oftmals eine Verknüpfung rechtlicher und steuerlicher Probleme gegeben, die eine integrierte Beratung aus einem Guss erfordert.
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