Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei Ansprüchen aus Testamenten oder Erbverträgen. So überprüfen wir die Wirksamkeit von Testamenten und Erbverträgen und helfen bei der Auslegung oder der Anfechtung von Testamenten. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Pflichtteilsansprüche geltend machen oder auch abwehren wollen.
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