Das Nachlassgericht in Darmstadt ist zuständige für die Erteilung des Erbscheins und die Benennung von Nachlasspflegern und Testamentsvollstreckern.
Welche weiteren Aufgaben umfasst die Arbeit des Nachlassgerichtes in Darmstadt?
Zu den Aufgaben der Nachlassgerichte zählen die Erteilung des Erbscheins, die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen sowie die Bestellung bzw. Ernennung von Nachlasspflegern und Testamentsvollstreckern. Nicht zuletzt zählt die Verwahrung von Erbverträgen und Testamenten zum Aufgabenspektrum des Nachlassgerichts. Im Allgemeinen sind Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten untergebracht. Nach § 342 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) ist das Nachlassgericht abschließend für folgende Aufgaben im Zusammenhang mit einem Erbfall zuständig:
- Sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen
- Sicherung des Nachlasses
- Das Eröffnen von Testamenten
- Die Ermittlung von Erben
- Die Entgegennahme von persönlichen Erklärungen & Verfügungen
- Erteilung von Erbscheinen
- Testamentsvollstreckung & Benennung eines Testamentvollstreckers
- Nachlassverwaltung als Form der Nachlasspflegschaft
Das Nachlassgericht nimmt jedoch regelmäßig im Rahmen der Eröffnung eines Testaments zu sämtlichen betroffenen gesetzlichen und testamentarischen Erben Kontakt auf.
Notare & Rechtsanwälte
Das Nachlassgericht in Darmstadt bietet keine beratende Funktion sondern bietet nur die vor genannten Dienstleistungen an. Es ist im Zweifelsfall den Angehörigen selbst geschuldet einen Erbenermittler, Notar oder Rechtsanwalt mit der Vertretung der eigenen Interessen zu betrauen. Folgende Aufgabenbereiche können über eine rechtliche Vertretung in Auftrag gegeben werden:
- Erbstreitigkeiten
- Ausschlagung eines Testamentes
- Anmeldung eines Pflichtteilsanspruches
- Auflösung einer Erbengemeinschaft
Eine Liste für auf das Erbrecht spezialisierte Anwälte und Notare in Darmstadt finden Sie hier:
Kosten beim Nachlassgericht
1. Nachlassverfahren
Verstirbt eine Person, wird am Nachlassgericht ein Nachlassverfahren eröffnet. Hierfür fallen Gebühren durch das zuständige Gericht an. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung im Jahre 2013 bemessen sich die Kosten für das Nachlassverfahren nicht mehr an der Höhe des Nachlasses, sondern unabhängig davon fällt eine pauschale Gebühr in Höhe von 100 € an.
2. Ausschlagung der Erbschaft
Wird die Erbschaft ausgeschlagen, fällt für diese Erklärung eine Gerichtsgebühr an, die sich am Nachlasswert orientiert. Die Mindestkosten für die Ausschlagung betragen 30 €.
3. Erteilung eines Erbscheins
Nicht in jedem Nachlassverfahren wird ein Erbschein benötigt. Hier kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Für die Erteilung eines Erbscheins fallen gesonderte Gerichtskosten an. Die Höhe dieser Gerichtskosten bemisst sich jedoch am Nachlasswert. Je werthaltiger der Nachlass ist, umso höher fallen die Kosten für die Erteilung des Erbscheins aus. Die Erben können also viel Geld sparen, wenn sie nicht voreilig die Erteilung eines Erbscheins bei Gericht beantragen, den sie möglicherweise gar nicht benötigen.
4. Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Sollte die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlich sein, fallen auch hierfür Gerichtskosten an. Diese betragen 20 % des Nachlasswertes. Vorhandene Nachlassverbindlichkeiten werden vom Nachlasswert abgezogen. Ein Testamentsvollstreckerzeugnis ist jedoch nicht in jedem Erbfall erforderlich.
5. Hinterlegung eines Testaments
Ein privatschriftlich errichtetes Testament kann beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Die Hinterlegungskosten betragen unabhängig vom Nachlasswert pauschal 75 €. Für die Meldekosten der Hinterlegung bei der Bundesnotarkammer kommen weitere 18 € hinzu. Sollten Sie erbrechtliche Ansprüche geltend machen wollen, stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.
Zuständigkeiten
Das Nachlassgericht in Darmstadt ist zuständig für die Regionen Weiterstadt, Pfungstadt und Griesheim.
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