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Friedhofsverwaltung & Friedhofsamt Müllrose / Amt Schlaubetal

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    FAQ - Fragen und Antworten

    Wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Friedhofsverwaltung

    Wie hoch sind die Friedhofsgebühren für Gräber und Beisetzung?

    Die Gebühren für die verschiedenen Leistungen des Friedhofes werden durch die jeweilige Behörde (in der Regel für Stadt, Kommune oder Kirchenverwaltung) individuell festgesetzt. Maßgeblich für die Berechnung der Höhe der Gebühren ist die Kostenabrechnung der Vorjahre. Im Rahmen der Friedhofssatzung können dann die jeweiligen Gebühren durch die Grabnutzer eingesehen werden. Die Kosten für die verschiedenen Grabtypen und Dienstleistungen des Friedhofes stellen sich wie folgt dar (Bsp.: Gebührensatzung der Stadt Weimar 2017)

    Urnenwahlgräber Grabnutzung für 20 Jahre / Bestattung mit Urne

    • Urnenwahlgrab für bis zu 2 Urnen: 686,20 Euro
    • Urnenwahlgrab für bis zu 4 Urnen: 1327,40 Euro
    • Urnenwahlgrab für bis zu 6 Urnen: 2.058,60 Euro

    Urnenreihengräber Grabnutzung für 20 Jahre / Bestattung mit Urne

    • Urnenreihengrab für 1 Urne: 317,20

    Erdwahlgräber Grabnutzung 30 Jahre / Bestattung mit Sarg

    • Erdwahlgrab für 1 Sarg: 1363,20
    • Erdwahlgrab für 2 Särge: 2.726,40
    • Erdwahlgrab für 2 Särge: 4.089,60

    Erdreihengräber Grabnutzung 30 Jahre / Bestattung mit Sarg

    • Erdreihengrab für 1 Sarg: 936,10

    Kinderwahlgräber Grabnutzung 20 Jahre / Bestattung mit Sarg oder Urne

    • Kinderwahlgrab für 1 Urne oder Sarg: 236,20

    Sondergräber für die Grabnutzung von 20 Jahren

    • Baumgrabstätte: 822,10
    • Urnengemeinschaftsgrab mit Namensnennung: 743,90
    • Urnengemeinschaftsgrab ohne Namensnennung: 449,90

    Sonstige Gebühren für Dienstleistungen & Verwaltungsaufwand

    • Öffnen und Schließen eines Grabes (Sargbestattung): 526,20
    • Öffnen und Schließen eines Grabes (Urnenbestattung): 105,20
    • Urnen- oder Sargträger pro 30 Minuten: 33,40
    • Umbettung Sarg: 1.702,90
    • Umbettung Urne: 133,10
    • Nutzung der Trauerhalle pro 60 Minuten: 133,50
    • Nutzung des Abschiedsraumes pro 45 Minuten: 52,00
    • Nutzung der Kühlräume für 4 Tage: 25,90
    • Nutzung der Tiefkühlzelle pro Nach: 41,10

    Das Nutzungsrecht für die Gräber kann nach Ablauf der Nutzungsdauer jew. wieder gegen Gebühr für eine beliebige Anzahl von Jahren verlängert werden.

    Brauche ich eine Grabmalgenehmigung?

    Ja, unbedingt. Das Aufstellen eines Grabsteins ist ohne zulässige Genehmigung des Friedhofsamtes untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Abbau und die Beseitigung des Grabsteins verlangt werden. Die Friedhofsverwaltung möchte mittels des Grabsteinantrages sicherstellen, dass der Grabstein den Satzungsanforderungen des jeweiligen Friedhofes entspricht. Hierbei zählen insbesondere die zulässigen Abmessungen (Höhe, Breite und Stärke des Grabsteins.) Der Antrag muss bei der Verwaltung durch einen Steinmetz eingereicht werden und muss den Anforderungen der TA Grabmale entsprechen. Der Steinmetz muss nachweisen, dass der Grabstein statisch ausreichend fundamentiert und verdübelt wird.

    Welche Grab- und Bestattungsarten gibt auf dem Friedhof?

    Die Friedhöfe möchten den Angehörigen unterschiedliche Formen der Beisetzung anbieten. Die folgenden Bestattungsarten stehen auf den meisten der Deutschen und Europäischen Friedhöfe zur Auwahl:

    • Urnengemeinschaftgräber mit Urnenstelen, Urnenwänden oder Wiesengräbern mit Platten
    • Urnenreihen- oder Wahlgräber mit individuellen Liegeplatten oder kleinen stehenden Grabsteinen
    • Erdreihen- oder Wahlgräber für die Sargbestattung mit einem Sarg
    • Doppel- und Familiengräber für die Beisetzung von 2 und bis zu 6 Särgen und großen Grabsteinen oder Denkmälern
    • Baumbestattungen mit Urne
    • Anonyme Gräber ohne Namensnennung

    Für welche Grabart Sie sich entscheiden hängt maßgeblich von dem Zweck, den das Grab erfüllen soll. Möchten Sie einfach nur die Friedhofspflicht erfüllen und haben keine weiteren Anforderungen an den Friedhof, ist ein Anonymes, Urnengemeinschaftsgrab ausreichend. Möchten Sie einen Gedenkort erschaffen, um an den Toten zu erinnern und haben wenig Zeit für die Grabplfege eignet sich ein kleines Urnengrab mit Liegeplatte oder stehendem kleinen Grabstein. Möchten Sie einen Erinnerungsort für die Familie erschaffen, ist das Familiengrab der perfekte Ort.

    Wer reicht den Grabmalantrag bei der Verwaltung ein?

    Der Grabmalantrag wird auf einem entsprechenden Formular durch den jeweiligen Steinmetz eingereicht. Die Formulare werden in der Regel vom jeweiligen Friedhof vorgegeben und müssen in Deutschland der TA Grabmale entsprechen. Auf diesen Formularen sind die folgenden Angaben zwingend notwendig:

    • Zeichnung des Grabmales und der Einfassung im Maßstab 1:10
    • Angaben zu Fundament, Verdübelung, Materialien und Aufbau
    • Name, Anschrift und Unterschrift des Grabnutzers
    • Nachweise des Steinmetzes über eine fachliche Qualifikation
    • Versicherungsbestätigung (Haftpflicht) des Steinmetzes
    Gibt es einen Friedhofszwang?

    Ja, in Deutschland ist die Bestattung auf einem Friedhof Pflicht. Es ist nicht möglich die sterblichen Überreste in Form eine Urne, Sarg oder Diamant mit nach Hause zu nehmen. Die Bestattung muss auf einem offiziellen Friedhof der Wahl stattfinden. Die Angehörigen können dabei den Ort und den Friedhof frei auswählen.

    Wie kann ich das Nutzungsrecht für die Grabstätte verlängern?

    Nach Ablauf der Nutzungsdauer, in der Regel 20 oder 30 Jahre können Sie das Grab für eine beliebige Zeit verlängern. Die Kosten hierfür richten Sie nach der Art und Größe des Grabes und werden anteilig für die zu verlängernden Jahre berechnet. Nur wenige Friedhöfe mit vielen Bestattungen verwehren eine Verlängerung aus Platz- und Kapazitätsgründen.

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